Iura novit curia – das Gericht kennt das Recht.
Dies beschreibt den Grundsatz, dass das Gericht das Recht selbst anwenden muss. Die Parteien müssen dies nicht vortragen, sondern können sich auf den Vortrag des Sachverhalts beschränken („da mihi factum, dabo tibi ius„).
Intervise:
Da mihi factum, dabo tibi ius