Proverbia Iuris

Nemo testis in propria causa

Nemo testis in propria causa – Niemand kann Zeuge in eigener Sache sein. – ist ein Grundsatz des römischen Prozessrechts, der mit Einschränkungen auch heute noch gilt.

So kann eine Partei auch heute noch nicht als Zeuge in ihrem eigenen Verfahren auftreten, sie kann allerdings

  • als Partei vernommen werden, §§ 445 ff. ZPO
  • ihren Vortrag durch eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft, soweit die Prozessordnung machen statt eines Beweises eine Glaubhaftmachung zulässt, § 294 Abs. 1 ZPO. Dies ist beispielsweise bei Arresten und einstweiligen Verfügungen der Fall, § 920 Abs. 2 ZPO.

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