Proverbia Iuris

In dubio contra stipulatorem

In dubio contra stipulatorem – Im Zweifel gegen den Vertragsverfasser – bezeichnet eine Unklarheitenregel bei der Vertragsauslegung, wonach bei mehrdeutigen Vertragsbestimmungen diejenige Version angewendet wird, die für den Verfasser des Vertragstextes die ungünstigste ist.

Die Regel des in dubio contra stipulatorem findet im heutigen deutschen Recht Anwendung bei der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. § 305c Abs. 2 BGB bestimmt insoweit, dass Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders gehen.

Sie sind derzeit offline!