Das ius in bello – das Recht im Krieg – war nebem dem ius ad bellum eine der beiden Bestandteile des „bellum iustum„, der Lehre vom gerechten Krieg.
In dieser Lehre vom bellum iustum beantwortete das ius in bello die Frage, welche Mittel im Krieg eingesetzt werden durften.
Für kriegerische Handlungen beschrieb das ius in bello drei beschränkende Grundsätze:
- Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: die angewendeten oder vorgesehenen militärischen Mittel mussten in Bezug auf die causa iusta, den Kriegsgrund, verhältnismäßig sein;
- das Diskriminierungsgebot: es muss zwischen der Zivilbevölkerung und den Kriegsteilnehmern (Soldaten) unterschieden werden;
- das Immunitätsprinzip: die Zivilbevölkerung ist in jedem Fall, auch während der Kampfhandlungen, zu schützen.
Darüber hinaus schrieb das ius in bello auch einen Schutz der Soldaten vor, die in Kriegsgefangenschaft geraten waren.
Intervise:
Bellum iustum
Ius ad bellum