Ex turpi causa non oritur actio – aus einem sittenwidrigen Grund entsteht keine Klage – bechreibt den Rechtsgrundsatz, dass Ansprüche aus sittenwidrigen oder gesetzeswidrigen Verträgen nicht eingeklagt werden können
in lingua latina
Ex turpi causa non oritur actio – aus einem sittenwidrigen Grund entsteht keine Klage – bechreibt den Rechtsgrundsatz, dass Ansprüche aus sittenwidrigen oder gesetzeswidrigen Verträgen nicht eingeklagt werden können
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