Proverbia Iuris

Vis maior

Vis maior – die höhere Gewalt – ist eine vis cui resisti non potest, eine Gewalt, der man nicht widerstehen kann.

Heute[1] versteht man unter vis maior ein

  • von außen einwirkendes, schadenverursachendes Ereignis, das
  • durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführt wurde,
  • seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat,
  • nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar eintritt,
  • mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln und auch durch äußerste und nach Sachlage mit vernünftiger Weise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und
  • und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist

wie beispielsweise

  • Naturkatastrophen (Erdbeben, Vulkanausbrüche, Unwetter, Überschwemmungen)
  • Krieg,
  • Unruhe, Revolution und Bürgerkrieg
  • Sabotage, Geiselnahme und Terrorismus
  • Streiks und Verkehrsunfälle Dritter

Vertragsrechtlich schließt eine Vertragsstörung durch höhere Gewalt regelmäßig Schadensersatzansprüche . mangels eines Verschuldens einer der Vertragsparteien – aus. Lediglich im Rahmen des Schuldnerverzugs (§ 287 BGB) und der Sachentziehung (§ 848 BGB) besteht ausnahmsweise auch eine Haftung für Fälle höherer Gewalt.

Im internationalen Rechtsverkehr wird versucht, den Fällen höherer Gewalt üblicherweise durch Force Majeure-Klauseln Rechnung zu tragen, die in dieen Fällen einen Haftungsausschluss oder ein Rücktrittsrecht vorsehen.

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Intervise:
Vis cui resisti non potest
 

  1. BGHZ 62, 351; 100, 157[]

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