Proverbia Iuris

Minima non curat praetor

Minima nun curat praetor – Um Kleinigkeiten kümmert sich der Richter nicht – war ein Grundsatz des römischen Rechts, wonach geringfügige Rechtsverstöße vom praetor, dem Strafrichter, nicht geahndet wurden.

Heute findet sich dieser Grundsatz noch in den §§ 153 ff.StPO, wonach ein Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden kann, ohne dass eine Verurteilung des Täters erfolgt.

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