Lex causae – das Recht des Falles – bezeichnet im Internationalen Privatrecht das auf einen bestimmten Sachverhalt anzuwendende Recht.
Grundsätzlich ist das lex causae anhand der am Gerichtsort geltenden (lex fori) Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts zu finden.
Intervise:
Lex fori