Proverbia Iuris

Infinita aestimatio est libertatis et necessitudinis

Die Freiheit und die Angehörigen sind unbezahlbar. Für ihren Entzug kann daher kein Geld gefordert werden.

Im Gegensatz hierzu bestimmt heute § 253 Abs. 2 BGB, dass auch in diesen Fällen ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht.

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Aestimatio

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