Proverbia Iuris

Dicta et promissa

Dicta et promissa – „Gesagtes und Versprochenes“ – bezeichnet eine ausdrückliche Zusicherung, für die der Zusichernde eine besondere Haftung übernimmt.

Ein Beispiel hierfür ist die Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie beim Kaufvertrag, § 443 BGB.

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