Proverbia Iuris

Debitor

Debitor – der Schuldner – bezeichnet im Rechnungswesen den Schuldner einer Forderung aus Lieferung und Leistung, also den Schuldner eines Lieferantenkredits oder eines sonstigen Warenkredits.

Komplementär hierzu bezeichnet „Kreditor“ den Gläubiger einer solchen Forderung.

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