Proverbia Iuris

Abusus non tollit usum

Abusus non tollit usum – Mißbrauch hebt den richtigen Gebrauch nicht auf – ist eine Umschreibung des Übermaßverbots: Ein Recht darf nicht allein deshalb unterbunden werden, weil es mitunter missbraucht wird. Das Sprichwort richtet sich gegen die Neigung, etwas verbieten zu wollen, nur weil die grundsätzliche Gefahr eines Missbrauchs besteht.

Teilweise findet sich das Sprichwort auch in der Langform „Abusus non tollit usum sed confirmat substantiam„: Mißbrauch hebt den richtigen Gebrauch nicht auf sondern bestätigt das Wesen.

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