Proverbia Iuris

Genus non perit

Genus non perit – die Gattung geht nicht unter – beschreibt den Grundsatz, dass eine Schuld, die nur der Gattung nach bestimmt ist, nicht unmöglich werden kann, weil (und solange) es noch weitere Elemente dieser Gattung gibt.…

Anzeigen

Genus proximum et differentia specifica

Genus proximum et differentia specifica – durch die nächsthöhere Gattung und spezifische Unterschiede – ist die abgekürzte Form der klassischen, scholastischen Definitionsregel „definitio fiat per genus proximus et differentiam specificam“ – die Definition kann erfolgen durch die Angabe …

Anzeigen
Proverbia Iuris