Proverbia Iuris

Vitia, quae ex ipsa re oriuntur

Vitia, quae ex ipsa re oriuntur – Mängel, die in der Sache selbst auftreten – war eine römischrechtliche Gefahrtragungsregel bei Miet- und Pachtverträgen:

Während der Locator, der Vermieter, die Gefahr trug, wenn die Mietsache aufgrund vi maior – höherer Gewalt – nicht benutzt werden konnte, lag die Gefahr bei anderen Gebrauchsminderungen – vitia, wue ex ipsa re oriuntur – beim conductur, beim Mieter, der damit auch zur Entrichtung der Miete verpflichtet blieb.

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