Proverbia Iuris

Vis compulsiva

Vis compulsiva – die zwingende Gewalt – bezeichnet eine willensbeugende Gewalt. Bei der vis compulsiva wird das Opfer so beeinflusst, dass es zu einem bestimmten Verhalten – einem Tun oder Unterlassen – veranlasst wird.

Darin unterscheidet sich die vis compulsiva von der vis absoluta wie auch von der Drohung:

  • Bei einer vis compulsiva ist die Gewalt der Handlungen also darin zu sehen, dass der Willen des Opfers gebeugt wird, indem ihm Übel nicht nur angedroht, sondern tatsächlich zugefügt werden, während bei einer Drohung diese Übel nur in Aussicht gestellt werden.
  • Aber anders als bei der vis absoluta bleibt dem Opfer noch die Möglichkeit einer eigenen Willensbetätigung.

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Vis absoluta

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