Proverbia Iuris

Superfluum

Superfluum – der Überfluss – bezeichnet den anspruchsübersteigenden Ertrag einer verpfändeten Sache.

Übersteigt bei einer Pfandverwertung der Erlös den Anspruch, wegen dem das Pfand verwertet wird, so steht dieser Überschuss, das superfluum, dem Pfandbesteller zu.

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