Proverbia Iuris

Sui generis

Sui generis – eigener Art – wird in der Rechtssprache verwendet, um einen Gegenstand in juristischen Klassifikationen beschreiben zu können, obwohl er nicht in die Formtypik passt. Mit anderen Worten: etwas ist dann „sui generis“, wenn die bisher vertrauten Begriffe versagen.

Ein Beispiel hierfür ist etwa die Europäische Union: Einerseits fehlt ihr die Staatlichkeit, so dass sie nicht als Bundesstaat angesehen werden kann, andererseits geht sie über die Verbundenheit in einem reinem Staatenbund hinaus. Um die EU trotzdem zu erfassen, qualifiziert sie das Bundesverfassungsgericht als Gebilde „sui generis“ und führte hierfür den neuen Begriff des Staatenverbundes ein.

Aber auch im kleineren wird oftmals der Begriff des „sui generis“ benötigt, etwa wenn im Vertragsrecht aufgrund der bestehenden Vertragsfreiheit ein Vertrag nicht in die üblichen Schemata eingepasst werden kann.

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