Proverbia Iuris

Bonus ac diligens pater familias

Bonus ac diligens pater familias, auch bekannt als „bonus pater familias“ – „der gute (und vorsichtige) Familienvater“ – bezeichnet eine abstrakte Person, die ein Richter als Referenznorm zur Beurteilung eines gewissen Verhaltens benutzt: „Hätte ein guter und vorsichtiger Familienvater auch …

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Bonus pater familias

Bonus pater familias, auch bekannt als „bonus ac diligens pater familias“ – „der gute (und vorsichtige) Familienvater“ – bezeichnet eine abstrakte Person, die ein Richter als Referenznorm zur Beurteilung eines gewissen Verhaltens benutzt: „Hätte ein guter und vorsichtiger Familienvater auch …

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Culpa

Culpa bezeichnet das Verschulden bzw. die Schuld:

  • Im Strafrecht bezeichnet culpa den Schuldvorwurf.
  • Im Zivilrecht bezeichnet culpa das „Verschulden“, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit, im engeren Sinne z.T. auch nur die Fahrlässigkeit.
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Culpa in contrahendo

Culpa in contrahendo – das „Verschulden bei Vertragsschluss“ – war ein neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestehender Haftungstatbestand. Er wurde von Rudolf von Jhering entwickelt, um eine als solche erkannte Lücke im Haftungssystem des Bürgerlichen Gesetzbuches zu schließen.

Erst mit der …

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Culpa lata

Culpa lata bezeichnet die „grobe Fahrlässigkeit“, also dasjenige Maß an Fahrlässigkeit, bei dem – im Gegensatz zur leichten Fahrlässigkeit – die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße nicht beachtet wurde.

Dies ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im konkreten Fall nicht …

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Culpa levis

Culpa levis bezeichnet die „leichte Fahrlässigkeit“, die vorliegt, wenn dem Betroffenen – im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit – lediglich ein als gering zu bewertender Sorgfaltspflichtverstoß vorgeworfen werden kann.

Maßstab für die Abgrenzung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ist stets ein …

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Culpa post contractum finitum

Die culpa post contractum finitum – das Verschulden nach Vertragsende – bezeichnete ein nachwirkendes Schuldverhältnis, aus dem nachvertragliche Schutz- und Rücksichtnahme- und Treuepflichten erwachsen können, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslöst. Die culpa post contractum finitum gewährte damit Schadensersatz für nachvertragliche Verletzungen …

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Cura

Cura bezeichnet die „Sorgfalt“, die bei der Auswahl von Verrichtungsgehilfen zu beachten ist. Das deutsche Zivilrecht unterscheidet bei der Haftung für dritte Personen zwischen der Haftung eines Vertragspartners für seinen Erfüllungsgehilfe, § 278 BGB, für dessen Handlung eine Exkulpation nicht …

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Diligentia quam in suis

„Diligentia quam in suis“, der vollständig „diligentia quam in suis rebus adhibere solet“ – die Sorgfalt wie sie in eigenen Dingen angewendet werden soll – bezeichnet ein bestimmtes Maß an Verschulden.

Grundsätzlich hat jeder Vorsatz und (jede noch zu leichte) …

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Vitium in contrahendo

Vitium in contrahendo – der Mangel beim Vertragsschluss – umschreibt Mängel, die beim Abschluss eines Vertrages aufgetreten sind.

Derartige Vitia in contrahendo können zur Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB) oder Täuschung (§ 123 BGB) oder zu einer Haftung nach …

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Volenti non fit iniuria

Volenti non fit iniuria – dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht – umschreibt den auf Ulpian zurückgehenden Grundsatz, wonach die Einwilligung des Verletzten die Rechtswidrigkeit eines tatbestandsmäßigen Verhalten beseitigt.

Der Grundsatz „Volenti non fit iniuria“ ist ein Ausfluss der jedem mündigen …

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