Gottesurteil.
Siehe die nähere Beschreibung zu iudicium dei.
Gottesurteil.
Siehe die nähere Beschreibung zu iudicium dei.
Dem Iudicium dei – dem Gottesurteil – lag die Vorstellung zugrunde, dass der Sieg der Gerechtigkeit durch das Eingreifen eines göttlichen Wesens in den Rechtsfindungsprozess garantiert werde.
Die Entscheidung wurde dabei regelmäßig durch ein übernatürliches Zeichen herbeigeführt, etwa eine Feuerprobe,… Weiterlesen
Res iudicata – die entschiedene Sache – beschreibt einen Grundsatz der materiellen Rechtskraft: Ist ein Streitgegenstand rechtskräftig entschieden, darf er nicht nochmals Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden, dem Beklagten steht bei dieser zweiten Klage der Einwand der res iudicata offen.… Weiterlesen
Per curiam – im Namen des Gerichts – bezeichnet den Standpunkt der entscheidungstragenden Mehrheit eines Kollegialgerichts, also den rechtlichen Standpunkt, der, im Gegensatz zu bspw. einer abweichenden Meinung eines einzelnen Richters, die gerichtliche Entscheidung trägt.
Omnis condemnatio pecunaria est – Jede Verurteilung besteht in Geld – beschreibt einen Grundsatz des römischen Zivilprozesses.
Demgegenüber kann heute eine Verurteilung auch auf die Lieferung von Sachen, die Abgabe einer Willenerklärung oder die Vornahme oder Unterlassung einer Handlung lauten.
Mandamus – wir ordnen an – kennzeichnet eine gerichtliche Anordnung, die kein Endurteil im Hauptprozess ist.
Dies umfasst etwa:
Iudex non calculat – ein Richter rechnet nicht – sagt (hoffentlich) nichts über die kalkulatorischen Fähigkeiten eines Richters aus, sondern beschreibt den Grundsatz, dass ein Richter bei seiner Entscheidungsfindung die Argumente nicht zählt, sondern sie nach ihrer Überzeugungskraft abwägt.
Seinen… Weiterlesen
Inter omnes – zwischen Allen – bezeichnet eine Wirkung bestimmter Urteile, die nicht nur zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits wirken, sondern allgemeingültig sind, also Wirkungen für jedermann entfalten.
Grundsätzlich wirken gerichtliche Urteile nur inter partes, zwischen den Prozessparteien, §… Weiterlesen
Inter partes – zwischen den Parteien – kennzeichnet Rechte und Pflichten, die nicht wie absolute Rechte erga omnes – gegenüber jedermann – wirken, sondern nur zwischen den Parteien eines Vertrages oder eines Rechtsstreits.
Nach dem Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse… Weiterlesen
In contumaciam – In Abwesenheit – meint den Erlass eines Urteils in Abwesenheit des Angeklagten oder einer Prozesspartei, die trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Verhandlung erschienen ist.
Im Zivilprozess kann gegen die nicht erschienene Partei ein Versäumnisurteil erlassen werden, §§… Weiterlesen
Arguendo sind erläuternde, nicht entscheidungserhebliche, Ausführungen des Gerichts, etwa ein Obiter dictum. Weiterlesen
Ratio decidendi – der Entscheidungsgrund – bezeichnet die in einer gerichtlichen Entscheidung (etwa einem Urteil) geäußerten Rechtsansichten des Gerichts, die – im Gegensatz zum obiter dictum – für die gerichtliche Entscheidung tragend sind.
Ratio decidendi sind damit die – meist… Weiterlesen
Ein obiter dictum – das „nebenbei Gesagte“ – bezeichnet eine in einem Urteil geäußerte Rechtsansicht, die für die Begründung des Urteils selbst nicht erforderlich, nicht relevant ist. Im Gegensatz zu den ratio decidendi trägt ein obiter dictum die Entscheidung also… Weiterlesen
A priori – „Vom Früheren her“ – wurde in der scholastischen Philosophie als Übersetzung der aristotelischen Unterscheidung zwischen „proteron“ und „hysteron“ – „Bedingung“ und „Bedingtes“ – verwendet. In der neueren Erkenntnistheorie bezeichnet „a priori“ – als Gegensatz zu „a posteriori… Weiterlesen
A posteriori – „Von dem, was nachher kommt“ – bezeichnet eine epistemische Eigenschaft von Urteilen: Urteile a posteriori werden – im Gegensatz zu den Urteilen a priori – auf der Basis der Erfahrung gefällt. Entsprechend versteht man unter einem aposteriorisches… Weiterlesen