In dubio pro reo iudicandum est – im Zweifel ist für den Angeklagten zu entscheiden – ist die Langfassung des
AnzeigenSchlagwort: Unschuldsvermutung
In dubio mitius
In dubio mitius – im Zweifel das Mildere – bezeichnet einen Anwendungsfall des Grundsatzes in dubio pro reo und der
AnzeigenIn dubio pro reo
In dubio pro reo – „Im Zweifel für den Angeklagten“ – beschreibt den strafprozessualen Grundsatz, dass ein Angeklagter nicht verurteilt
Anzeigen