Proverbia Iuris

Condictio

Als condictio („Kondiktion“) ist eine Klageart des Römischen Rechts. Die condictio war im römischen Recht ursprünglich die Klage auf Rückforderung eines gewährten Darlehens, später die Klage auf Herausgabe einer Bereicherung, gerichtet entweder …

Anzeigen

Condictio indebiti

Die condictio indebiti ist die heute in § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB geregelte Leistungskondiktion.

Die condictio indebiti umfasst den Fall, dass

  • eine Leistung (Zahlung, Lieferung einer Sache etc.) erfolgte,
  • für die kein Rechtsgrund bestand, so dass
Anzeigen

Condictio ob rem

Die condictio ob rem – oder ausführlich: die condictio ob rem dati re non secuta – ist der Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung.

Die condictio ob rem beschreibt den heute in § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. BGB geregelten Kondiktionsanspruch, …

Anzeigen

Solvendi causa

Solvendi causa – zum Zweck der Erfüllung – beschreibt eine Leistung, die in Erfüllung einer Verbindlichkeit erfolgt.

Bewirkt die Leistung dagegen nicht die bezweckte Befreiung von der Verbindlichkeit, etwa weil die Verbindlichkeit nicht bestand oder das Geschäft noch schwebend unwirksam …

Anzeigen
Proverbia Iuris