Proverbia Iuris

Absente reo accusator non audiatur

Absente reo accusator non audiatur – in Abwesenheit des Angeklagten wird der Ankläger nicht gehört.

Dieser zunächst im kirchenrechtlichen Decretum Gratiani formulierte Grundsatz beschreibt, dass in Abwesenheit des Angeklagten nicht gegen ihn verhandelt werden kann.

Siehe heute u.a. § 232 …

Anzeigen

Beneficium cohaesionis

Beneficium cohaesionis bezeichnet eine Wirkung von Berufungs- und Revisionsurteilen im Strafrecht: Wenn von mehreren Angeklagten nach der Urteilsverkündung nicht alle in Berufung bzw. Revision gehen, so wird das Urteil gegenüber den Übrigen zunächst einmal rechtskräftig. Wird dann jedoch das Urteil …

Anzeigen

Cui bono?

Cui bono? – Wem nützt es? – ist eine Frage, die davon ausgeht, dass der Täter einer Straftat in der Gruppe derjenigen Personen zu suchen ist, die einen Vorteil von der Tat haben.…

Anzeigen

In absentia

In absentia – in Abwesenheit – bezeichnet im Strafprozess eine Verhandlung, die in Abwesenheit des Angeklagten stattfindet bzw. ein Urteil, das in Abwesenheit des Angeklagten gefällt wird.

Die Verhandlung in absentia, d.h. in Abwesenheit des Angeklagten, ist im deutschen Strafprozessrecht …

Anzeigen

In dubio pro duriore

In dubio pro duriore – im Zweifel für das Härtere – beschreibt die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, auch dann Anklage zu erheben, wenn Zweifel an einer Täterschaft des Beschuldigten bestehen, wenn also bei Abschluss der Ermittlungen sowohl gewichtige Umstände für eine …

Anzeigen

Iudicium dei

Dem Iudicium dei – dem Gottesurteil – lag die Vorstellung zugrunde, dass der Sieg der Gerechtigkeit durch das Eingreifen eines göttlichen Wesens in den Rechtsfindungsprozess garantiert werde.

Die Entscheidung wurde dabei regelmäßig durch ein übernatürliches Zeichen herbeigeführt, etwa eine Feuerprobe, …

Anzeigen

Ius gladii

Ius gladii – das Recht des Schwertes – beschreibt die juristische Vollmacht des Gerichtsherrn, im Rahmen der Kapitalgerichtsbarkeit Todesurteile auszusprechen und diese vollstrecken zu lassen.

Das ius gladii, das Schwertrecht, war im römischen Rechtsverständnis neben der justiziellen Autorität ein …

Anzeigen

Nemo tenetur se ipsum accusare

Nemo tenetur se ipsum accusare – niemand ist verpflichtet sich selbst anzuklagen – ist eine Grundlage des Strafprozesses: Jeder Beschuldigte, jeder Angeklagte, jeder Zeuge hat das Recht, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu schweigen.

Dieser Grundsatz des nemo tenetur, …

Anzeigen

Nolo contendere

Nolo contendere – ich will nicht streiten – bedeutet, dass ein Partei eine bestimmte Position ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht einräumt oder zugesteht.

Diese Wendung ist heute im angloamerikanischen Strafprozess als Plea of nolo contendere geläufig, wo sie besagt, dass der …

Anzeigen

Prae limine

Prae limine – vor der Schwelle (des Gerichts) – beschreibt ein (Vor-)Verfahren hinsichtlich der Zuständigkeit des Gerichts und der Zulässigkeit, das entweder in das Hauptverfahren mündet oder in eine Klageabweisung (mittels eines a-limine-Urteils) wegen Unzulässigkeit.…

Anzeigen

Restitutio in integrum

Restitutio in integrum – die Wiedereinsetzung in den unversehrten (vorherigen) Stand – ist eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung, mit der ein Verfahrensbeteiligter, der unverschuldet eine Frist versäumt hat, so gestellt wird, als wenn er die – nachgeholte – Verfahrenshandlung fristgerecht …

Anzeigen

Subpoena duces tecum

Subpoena duces tecum – unter Strafe führe mit dir – beschreibt eine gerichtliche Auflage in einer Vorladung, bestimmte Sachen oder Beweisstücke vorzulegen („Es ist mitzubringen“). Im angloamerikanischen Recht werden derartige Auflagen auch heute noch als „subpoena“ bezeichnet.

Die Subpoena hat …

Anzeigen
Proverbia Iuris