Princeps legibus solutus – der Herrscher ist von den Gesetzen entbunden – beschreibt einen im römischen Kaiserreich entwickelten Grundsatz des Absolutismusses: Der Herrscher steht über dem Recht, er ist der Gesetzgeber, aber nicht selbst an das Recht gebunden. Der Herrscher… Weiterlesen
Ius inspectionis – das Recht der Aufsicht – wird verstanden als Aufsichtsrecht des Staates über die Kirche. Es ist ein Bestandteild des ius circa sacra, der Kirchenhoheit. Weiterlesen
Ius advocatiae – das Recht des Verteidigers (der Kirche) – beschreibt das Recht des Staates zum Schutz der Kirche. Es ist ein Bestandteild des ius circa sacra, der Kirchenhoheit.
Intervise:
Ius circa sacra
Ius reformandi – das Recht zur Änderung (der Religion) – beschreibt das Recht auf Zulassung von Religionsgemeinschaften. Es ist ein Bestandteild des ius circa sacra, der Kirchenhoheit.
Das ius reformandi wird in unserem heutigen Rechtssystem begrenzt durch die innerhalb… Weiterlesen
Ius in sacra – das Recht im Heiligen – beschreibt als ein Grundbegriff des Staatskirchenrechts die in der jeweiligen Religion geltenden Hoheitsbefugnisse, im Gegensatz zum ius circa sacra, zur Kirchenhoheit, das die Befugnis über die Kirchen beschreibt. Weiterlesen
Ius circa sacra – das Recht über das Heilige – beschreibt als ein Grundbegriff des Staatskirchenrechts die Kirchenhoheit, also das Recht über die Kirchen, im Gegensatz zum ius in sacra, das die Hoheitsbefugnisse innerhalb der Kirche beschreibt.
Traditionell wird… Weiterlesen