Singuli solidum debent, unum debent omnes – die Einzelnen schulden alles, alle schulden nur einmal – beschreibt den Grundsatz der gesamtschuldnerischen Haftung (Solidarhaftung).
Zur Gesamtschuld bestimmt heute § 421 BGB: „Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die… Weiterlesen
Obligatio est vinculum iuris quo necessitate adstringimur – das Schuldverhältnis ist ein Rechtsband, durch welches wir nach Notwendigkeit (miteinander) verbunden sind – ist die römischrechtliche Definition eines Schuldverhältnisses.
Heute wird ein Schuldverhältnis allgemein nach § 241 BGB… Weiterlesen