Commodum – der Nutzen – ist in der Rechtssprache inbesondere aus dem Begriff „Stellvertretendes Commodum“ bekannt. Wird einem Schuldner eine
AnzeigenSchlagwort: Leistungsstörung
Impossibilium nulla est obligatio
Impossibilium nulla est obligatio – Unmögliches kann keine Verpflichtung sein – beschreibt den Grundsatz, dass eine unmögliche Leistung nicht Gegenstand
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