Condictio certae rei bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage des Gläubigers auf Verschaffung des Eigentums oder des Besitzes an einer bestimmten Sache.
Voraussetzung für eine condictio certae rei war Weiterlesen
Die condictio certae pecuniae bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage des Gläubigers auf Leistung einer genau angegebenen Geldmenge, dem certum.
Voraussetzung für eine condictio certae pecuniae war Weiterlesen