Caveat emptor – „Käufer, sei wachsam“ – beschreibt einen Grundsatz des Kaufrechts: Für offensichtliche Mängel, die der Käufer bereits beim Kauf erkennen konnte, bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind nach § 442 Abs. 1 BGB …
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