Proverbia Iuris

Da mihi factum, dabo tibi ius

Da mihi factum, dabo tibi ius – „Gib mir die Tatsachen, ich gebe dir das Recht“ – bezeichnet den Grundsatz der richterlichen Rechtsanwendung im Zivilprozessrecht: die die Parteien eines Rechtsstreits müssen nur die Sachlage vortragen, § 138 ZPO, während für …

Anzeigen

Error in procedendo

Error in procedendo – der Irrtum im vorgehen – ist ein Fehler des Gerichts, dass irrtümlich seine eigene Zuständigkeit angenommen hat.

Auch ein vom unzuständigen Gericht getroffenes Urteil ist wirksam, wenn es auch – je nach Verfahrensordnung – noch mit …

Anzeigen

Ex aequo et bono

Ex aequo et bono – nach Gleichem und Gutem, oder: nach Recht und Billigkeit – beschreibt eine dem deutschen Recht fremde Möglichkeit eines Richters, ein nach seiner Ansicht gerechtes Urteil zu sprechen, ohne sich an das Recht zu halten, sofern …

Anzeigen

Ex officio

Ex officio – von Amts wegen – beschreibt, dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Handlung von sich aus , also auch ohne einen Antrag (oder einer anderen verfahrenseinleitenden Maßnahme) eines Betroffenen vornehmen muss.

Im deutschen Rechtswesen gilt grundsätzlich …

Anzeigen

Forum

Forum ist eine Bezeichnung für das Gericht oder den Gerichtsstand, der sich von der antiken öffentlichen Platzanlage, dem Forum, ableitet, auf dem unter anderen auch die Gerichtsverhandlungen stattfanden.

Im Internationalen Zivilprozessrecht versteht man dementsprechend unter einem Forumstaat denjenigen Staat, dessen …

Anzeigen

Forum non conveniens

Forum non conveniens – das nicht angebrachte Gericht – beschreibt ein Regelung insbesondere des common law, wonach ein Gericht seine Zuständigkeit für einen anhängigen Fall verneinen darf, wenn es ein anderes Gericht für eher zuständig erachtet.…

Anzeigen

In contumaciam

In contumaciam – In Abwesenheit – meint den Erlass eines Urteils in Abwesenheit des Angeklagten oder einer Prozesspartei, die trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Verhandlung erschienen ist.

Im Zivilprozess kann gegen die nicht erschienene Partei ein Versäumnisurteil erlassen werden, §§ …

Anzeigen

Iudex a quo

Der iudex a quo – der „Richter, von dem es kommt“ – bezeichnet den Richter bzw. das Gericht, dessen Entscheidung mit einem Rechtsmittel angefochten wird.

In einigen Prozessordnungen – so etwa bei der Berufung und der Revision im Verwaltungsprozess (§ …

Anzeigen

Lex fori

Lex fori – das Recht des Gerichtsorts – ist eine Rechtsanwendungsregel im Rahmen des internationalen Privatrechts und bezeichnet das am Ort des angerufenen Gerichts anwendbare Recht. Dieses am Ort des Gerichtsstands geltende Recht ist insbesondere im Rahmen des Verfahrensrechts, des …

Anzeigen

Lex fori concursus

Lex fori concursus – das Recht am Ort des Konkursgerichts – ist eine Rechtsanwendungsregel im Rahmen des internationalen Privatrechts und bezeichnet das am Ort des angerufenen Gerichts, hier des Insolvenzgerichts, anwendbare Recht. Dieses am Ort des Insolvenzgerichts geltende Recht ist …

Anzeigen

Mandamus

Mandamus – wir ordnen an – kennzeichnet eine gerichtliche Anordnung, die kein Endurteil im Hauptprozess ist.

Dies umfasst etwa:

  • Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes
  • die Anordnung der Vorlage von Akten
  • die Haftprüfung (mandamus habeas corpus)
Anzeigen

Nullo actore, nullus iudex

Nullo actore, nullus iudex – kein Kläger, kein Richter – ist heute noch ein wohlfeiles Sprichwort: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“.

Nullo actore, nullus iudex besagt, dass über ein Verbrechen nur gerichtet werden kann, wenn es angeklagt wird.…

Anzeigen

Obiter dictum

Ein obiter dictum – das „nebenbei Gesagte“ – bezeichnet eine in einem Urteil geäußerte Rechtsansicht, die für die Begründung des Urteils selbst nicht erforderlich, nicht relevant ist. Im Gegensatz zu den ratio decidendi trägt ein obiter dictum die Entscheidung also …

Anzeigen

Omnis condemnatio pecunaria est

Omnis condemnatio pecunaria est – Jede Verurteilung besteht in Geld – beschreibt einen Grundsatz des römischen Zivilprozesses.

Demgegenüber kann heute eine Verurteilung auch auf die Lieferung von Sachen, die Abgabe einer Willenerklärung oder die Vornahme oder Unterlassung einer Handlung lauten.…

Anzeigen

Per curiam

Per curiam – im Namen des Gerichts – bezeichnet den Standpunkt der entscheidungstragenden Mehrheit eines Kollegialgerichts, also den rechtlichen Standpunkt, der, im Gegensatz zu bspw. einer abweichenden Meinung eines einzelnen Richters, die gerichtliche Entscheidung trägt.…

Anzeigen

Privilegium de non appellando

Privilegium de non appellando bezeichnete im Mittelalter das Appellationsprivileg, das bestimmten Fürsten, Grafen und Reichsstädten vom Deutschen König bzw. vom Römisch-deutschen Kaiser verliehen wurde.

Im Gemeinen Recht des Mittelalters verstand man unter der Appellation das Rechtsinstitut, das es der unterlegenen …

Anzeigen

Privilegium de non evocando

Mit dem privilegium de non evocando – dem Privileg des nicht geladen Werdens – gab der Deutsche König bzw. Römisch-deutsche Kaiser ein Teil seiner Gerichtsgewalt an den jeweiligen Landesherrn ab.

Im mittelalterlichen Reichsverständnis konnten alle Rechtsstreitigkeiten vor den Römisch-deutschen Kaiser …

Anzeigen

Res iudicata

Res iudicata – die entschiedene Sache – beschreibt einen Grundsatz der materiellen Rechtskraft: Ist ein Streitgegenstand rechtskräftig entschieden, darf er nicht nochmals Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden, dem Beklagten steht bei dieser zweiten Klage der Einwand der res iudicata offen.…

Anzeigen

Ubi ius, ibi remedium!

Ubi ius, ibi remedium! – wo Recht ist, da ist Abhilfe!

§ 89 der Einleiitung zum preußischen Allgemeinen Landrecht aus dem Jahr 1794 bestimmte: „Wem die Gesetze ein Recht geben, dem bewilligen sie auch die Mittel, ohne welche dasselbe nicht …

Anzeigen
Proverbia Iuris