In dubio pro libertate – im Zweifel für die Freiheit – beschrieb im römischen Recht ursprünglich den Grundsatz, dass im Fall einer testamentarisch nicht zweifelsfrei verfügten Freilassung eines Sklaven dieser als frei zu gelten habe.
Im Laufe der Rechtsentwicklung wurde… Weiterlesen
Niemand kann gezwungen werden zu handeln.