Animus furandi – der Wille zu stehlen – ist der für einen Diebstahl erforderliche Vorsatz. Der animus furandi enthält zwei
AnzeigenSchlagwort: Diebstahl
Condictio ex causa furtiva
Condictio ex causa furtiva ist die ausführliche Bezeichnung der condictio furtiva.
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Die condictio furtiva bezeichnet im römischen Formularprozess die reipersokutorische, sachverfolgende Klage. Die condictio furtiva richtet sich gegen den Dieb, der
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Fur semper in mora est – der Dieb ist immer in Verzug – beschreibt den Grundsatz, dass man einen Dieb
AnzeigenFurtum usus
Furtum usus – der Diebstahl des Gebrauchs – beschreibt die Gebrauchsanmaßung bei beweglichen Sachen, die im Gegensatz zum Diebstahl nur
AnzeigenLucrum ex re
Lucrum ex re – den Ertrag aus der Sache – bezeichnet man den in einer Sache verkörperte Sachwert. Wichtig ist
AnzeigenSe ut dominum gerere
Se ut dominum gerere – sich wie ein Eigentümer aufführen – beschreibt die bei einem Diebstahl oder eine Unterschlagung erforderliche
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