Proverbia Iuris

Argumentum a fortiori

Argumentum a fortiori – der Schluss vom Stärkeren her – beschreibt einen logischer Analogieschluss (Größenschluss), bei dem eine Behauptung bewiesen werden soll durch eine schon bewiesene stärkere Behauptung.

Das argumentum a fortiori ist ein „Erst-recht-Schluss“: Wenn dies gilt, muss erst …

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Argumentum a minori ad maius

Argumentum a minori ad maius – der Schluss vom Kleineren auf das Größere – beschreibt einen logischen Analogieschluss.

In der juristischen Methodenlehre beschreibt das argumentum a minori ad maius den Schluss vom Kleineren auf das Größere: So lässt sich mit …

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Argumentum e contrario

Argumentum e contrario – der Schluss vom Gegenteil aus – beschreibt in der juristischen Methodenlehre den Umkehrschluss.

Hierzu wird bei der Auslegung einer Rechtsnorm aus einer offenbar geplanten Regelungslücke gefolgter, dass der ungeregelte Sachverhalt nicht durch eine Analogie mit der …

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Mutatis mutandis

Mutatis mutandis – nach Änderung des zu Ändernden – beschreibt einen Grundsatz der Analogie:

Eine Analogie kann immer nur unter angemessener Berücksichtigung der Sachverhaltsteile vorgenommen werden, die sich nicht mit dem analog anzuwendenden Grundsatz decken: mit den nötigen Änderungen.

Die …

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Nulla poena sine lege stricta

Nulla poena sine lege stricta – Keine Strafe ohne konkretes (strenges) Gesetz – beschreibt das strafrechtliche Analogieverbot.

Dieses strafrechtliche Analogieverbo, das in Art. 103 Abs. 2 GG als Justizgrundrecht gewährleistet wird und auch in § 1 StGB nochmals wortgleich formuliert …

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Nullum crimen sine lege

Nullum crimen sine lege – kein Verbrechen ohne Gesetz – ist eine Ausprägung des im Strafrecht geltenden Gesetzlichkeitsprínzips, der besagt, dass keine Handlung willkürlich zur Straftat erklärt werden kann, solange sie nicht durch ein Gesetz unter Strafe gestellt ist.

Dieser …

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Petitio principii

Die petitio principii – die Berufung auf den Beweisgrund – ist ein Scheinbeweis, ein circulus in demonstrando bzw. circulus in probando, da hierbei versucht wird, eine Behauptung durch Aussagen zu beweisen, in denen die Behauptung bereits als wahr vorausgesetzt wird. …

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