Proverbia Iuris

Servitus in faciendo consistere nequit

Servitus in faciendo consistere nequit – eine Dienstbarkeit kann nicht in einem Tun bestehen – beschreibt den heute in § 1018 BGB, dass eine Grunddienstbarkeit nur eine Duldungs- oder Unterlassungspflicht für den Eigentümer des praedii servientis, des dienenden Grundstücks begründen, ihn aber nicht zu einem aktiven Handeln verpflichten kann

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Praedium serviens
Praedium dominans

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