Proverbia Iuris

Lucrum ex re

Lucrum ex re – den Ertrag aus der Sache – bezeichnet man den in einer Sache verkörperte Sachwert.

Wichtig ist diese Wertbestimmung etwa beim Betrug. Aber auch bei Diebstahl und Unterschlagung kann der lucrum ex re wichtig werden, da eine Enteignung des Eigentümers auch dann angenommen wird, wenn der Täter sich zwar nicht die Sache, wohl aber den lucrum ex re aneignet. Hebt der Täter beispielsweise das Guthaben eines Sparbuchs – den lucrum ex re – ab, liegt hierin eine Enteignung – und damit kein straffreier furtum usus, sondern ein strafbarer Diebstahl, auch wenn er das Sparbuch danach wieder zurück legt.

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Se ut dominum gerere
Lucrum ex negotio cum re
Furtum usus

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