Proverbia Iuris

Ratio decidendi

Ratio decidendi – der Entscheidungsgrund – bezeichnet die in einer gerichtlichen Entscheidung (etwa einem Urteil) geäußerten Rechtsansichten des Gerichts, die – im Gegensatz zum obiter dictum – für die gerichtliche Entscheidung tragend sind.

Ratio decidendi sind damit die – meist …

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Ratio legis

Ratio legis – der Sinn des Gesetzes – beschreibt den Zweck und Hauptgedanken einer Rechtsnorm, also den Grund, warum die Rechtsnorm erlassen wurde.

Die ratio legis ist der Kern der sogenannten teleologischen, am Gesetzeszweck orientierten Gesetzesauslegung. Dieser Gesetzeszweck kann jedoch …

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Ratione materiae

Die aus der Staatenimmunität resultierende ratione materiae – das materielle, sachliche, funktionelle Prinzip – garantiert als Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts eine funktionale Immunität und damit ein Schutz vor Maßnahmen dritter Staate für hoheitliche Handlung der Organe eines Staates.

Träger der Ratione …

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Ratione personae

Die aus der Staatenimmunität resultierende ratione personae – das persönliche Prinzip – garantiert als Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts bestimmten Amtsträgern eines ausländischen Staates – vornehmlich dem Staatsoberhaupt und den Mitgliedern der Regierung – eine umfassende Unverletzlichkeit.

Die ratione personae ist umfassend. …

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Rei vindicatio

Rei vindicatio – die Eigentumsklage – ist die Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den Besitzer auf Herausgabe einer Sache.

Die rei vindicatio war im römischen Recht eine auf der Zwölf-Tafel-Gesetzen fußende, stark ritualisierte Klage. Heute kennzeichnet die Vindikationsklage eine Klage …

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Res extra commercium

Res extra commercium – die Sachen außerhalb des Handels – beschreibt die dem Privatrechtsverkehr entzogenen, verkehrsunfähigen Sachen.

Das römische Recht kannte res extra commercium in verschiedenen Lebensbereichen, so etwa die …

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Res habilis

Res habilis – die (der Ersitzung) fähigen Sachen – beschreibt die Sachen, an denen allein durch Zeitablauf und Eigenbesitz das Eigentum erworben werden kann.

Bei einer Ersitzung bedarf der Eigentumserwerb keiner Übereignung durch den Voreigentümer. Der Eigenbesitzer erwirbt das Eigentum …

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Res iudicata

Res iudicata – die entschiedene Sache – beschreibt einen Grundsatz der materiellen Rechtskraft: Ist ein Streitgegenstand rechtskräftig entschieden, darf er nicht nochmals Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden, dem Beklagten steht bei dieser zweiten Klage der Einwand der res iudicata offen.…

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Res nullius cedit occupanti

Res nullius cedit occupanti – herrenlose Sachen können sich angeeignet werden – beschreibt den Grundsatz der heute in den §§ 958 ff BGB (für bewegliche Sachen) bzw. § 928 Abs. 2 BGB (für Immobilien) geregelten Aneignung, also des originären Eigentumserwerbs …

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Reservatio mentalis

Reservatio mentalis – der Willensvorbehalt – beschreibt einen unbeachtlichen Willensmangel: Eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen, § 116 Abs. 1 BGB. Auch ein „böser Scherz“ kann damit eine wirksame …

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Restitutio in integrum

Restitutio in integrum – die Wiedereinsetzung in den unversehrten (vorherigen) Stand – ist eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung, mit der ein Verfahrensbeteiligter, der unverschuldet eine Frist versäumt hat, so gestellt wird, als wenn er die – nachgeholte – Verfahrenshandlung fristgerecht …

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Roma locuta causa finita

Roma locuta causa finita – Rom hat entschieden, die Sache ist erledigt – ist ein Rechtsgrundsatz, der aus dem Kirchenrecht stammt: Die Entscheidung der höchsten Instanz (ursprünglich: des Papstes) ist stets rechtskräftig, es verbleiben keine Rechtsmittel (und kein Raum für …

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