Proverbia Iuris

Mala fide

Mala fide – der schlechte Glaube – bezeichnet die Bösgläubigkeit.

Das Recht kennt in vielen Fällen den Schutz des „bona fides“ des Guten Glaubens. Wer „bona fide“, gutgläubig, ist, ist etwa beim Erwerb von Sachen, die dem Veräußerer …

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Mancipatio

Die mancipatio – die Manzipation – bezeichnete im römischen Recht ein abstraktes Verfügungsritual. Heute wird die mancipatio verstanden als Grundgedanke des abstrakten Verfügungsgeschäfts.

Im römischen Recht folgte die mancipatio (abgeleitet aus manus capere – die Hand ergreifen) einem festgelegten, schon …

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Mandamus

Mandamus – wir ordnen an – kennzeichnet eine gerichtliche Anordnung, die kein Endurteil im Hauptprozess ist.

Dies umfasst etwa:

  • Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes
  • die Anordnung der Vorlage von Akten
  • die Haftprüfung (mandamus habeas corpus)
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Manus manum lavat

Manus manum lavat – Eine Hand wäscht die (andere) Hand – ist ein Vers des römischen Dichters Seneca , der hier einen Vers des griechischen Dichters Epicharm übersetzt hat. Vollständig lautet der Vers bei Seneca:…

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Medias in res

Medias in res – „mitten hinein in die Sachen“ oder sinngemäß „in voranschreitender Handlung“ – bezeichnet Schilderungen, die nicht am Anfang („ab ovo„) beginnen, sondern dort, wo das Geschehen wichtig wird.

Medias in res ist eine Abwandlung der …

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Minima non curat praetor

Minima nun curat praetor – Um Kleinigkeiten kümmert sich der Richter nicht – war ein Grundsatz des römischen Rechts, wonach geringfügige Rechtsverstöße vom praetor, dem Strafrichter, nicht geahndet wurden.

Heute findet sich dieser Grundsatz noch in den §§ 153 ff.StPO, …

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Missio in possessionem

Missio in possessionem – das Einsetzen in das Vermögen [des Schuldners] – beschreibt die im römischen Recht vorgesehene Einweisung der Gläubiger in das Vermögen des Schuldners zum Zwecke ihrer Befriedigung hieraus.

Neben dieser gerichtlichen Einweisung kannte das römische Recht auch …

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Mobilia sequuntur personam

Mobilia sequuntur personam – bewegliche Sachen folgen der Person – ist ein römischrechtlicher Grundsatz, wonach bewegliche Sachen, die eine Person mit sich führt, dem auf die Person anwendbaren Recht unterliegen.

Heute richtet sich das Sachenrecht nicht mehr nach der Person …

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Mora creditoris

Mora creditoris – der Verzug des Gläubigers – bezeichnet den heute in den §§ 293 ff. BGB geregelten Gläubigerverzug bzw. Annahmeverzug.

Nach § 293 BGB kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er die ihm – ordnungsgemäß und tatsächlich – angebotene …

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Mora debitoris

Mora debitoris – der Verzug des Schuldners – bezeichnet den heute in den §§ 286 ff. BGB geregelten Schuldnerverzug.

Leistet der Schuldner auf eine nach Fälligkeit erfolgte Mahnung des Gläubigers nicht, so kommt er durch die Mahnung in Verzug, § …

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Mos maiorum

Mos maiorum – die Sitte der Vorfahren – bezeichnete im Römischen Rechtsverständnis die traditionellen Verhaltensweisen und Gebräuche.

Zum mos maiorum zählten nach Cato:

  • labor– die Mühe und Arbeit, die jeder Bürger für die res publica aufbringen soll,
  • iustitia
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Mutatis mutandis

Mutatis mutandis – nach Änderung des zu Ändernden – beschreibt einen Grundsatz der Analogie:

Eine Analogie kann immer nur unter angemessener Berücksichtigung der Sachverhaltsteile vorgenommen werden, die sich nicht mit dem analog anzuwendenden Grundsatz decken: mit den nötigen Änderungen.

Die …

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