Proverbia Iuris

Laesio enormis

Laesio enormis – die enorme Verletzung – beschreibt ein grobes Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung im Kaufvertragsrecht. Eine laesio enormis – auf deutsch auch bezeichnet als Verkürzung über die Hälfte – liegt vor, wenn der Kaufpreis geringer ist als die …

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Leges duodecim tabularum

Leges duodecim tabularum – das Zwölftafelgesetz – ist eine in Rom um das 450 v. Chr. entstandene Gesetzessammlung. Ihren Namen erhielt diese Gesetzessammlung dadurch, dass sie auf zwölf hölzernen Tafeln verzeichnet war, die auf dem Forum Romanum ausgestellt waren.

Das …

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Legitimatio per matrimonium subsequens

Legitimatio per matrimonium subsequens – die Legitimation durch nachfolgende Ehe – bedeutet die Anerkennung eines unehelichen Kinder die spätere Heirat der Mutter.

Ein filius naturalis, ein unehelicher Sohn konnte vom Vater durch die legitimatio per matrimonium subsequens – also dadurch, …

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Lex arbitri

Lex arbitri – das Recht des Schiedsgerichts (oder genauer: das Recht am Ort des Sitzes des Schiedsgerichts) – ist ein Grundsatz des Internationalen Privatrechts, wonach sich – vergleichbar der lex fori bei staatlichen Gerichten – das anwendbare Recht nach den …

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Lex causae

Lex causae – das Recht des Falles – bezeichnet im Internationalen Privatrecht das auf einen bestimmten Sachverhalt anzuwendende Recht.

Grundsätzlich ist das lex causae anhand der am Gerichtsort geltenden (lex fori) Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts zu finden.

Hier finden Sie weitere Informationen!Intervise:
Lex fori

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Lex fori

Lex fori – das Recht des Gerichtsorts – ist eine Rechtsanwendungsregel im Rahmen des internationalen Privatrechts und bezeichnet das am Ort des angerufenen Gerichts anwendbare Recht. Dieses am Ort des Gerichtsstands geltende Recht ist insbesondere im Rahmen des Verfahrensrechts, des …

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Lex fori concursus

Lex fori concursus – das Recht am Ort des Konkursgerichts – ist eine Rechtsanwendungsregel im Rahmen des internationalen Privatrechts und bezeichnet das am Ort des angerufenen Gerichts, hier des Insolvenzgerichts, anwendbare Recht. Dieses am Ort des Insolvenzgerichts geltende Recht ist …

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Lex generalis

Lex generalis – das allgemeine Gesetz – ist ein Gesetz, das einen Sachverhalt abstrakter umschreibt als ein lex specialis, das z.B. nur einen eng umrissenen Sachverhalt regelt, und das daher von dem lex specialis in dessen Anwendungsbereich verdrängt wird: lex

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Lex imperfecta

Lex imperfecta – das unvollständige Gesetz – bezeichnet ein Gesetz, dass zwar einen Tatbestand, aber keine Rechtsfolge beschreibt.

Solche legis imperfecta können sowohl ungewollt, etwa aufgrund eines Redaktionsversehens, oder aber auch gewollt – als sanktionsfreie Ordnungsvorschrift – entstehen. Ein Beispiel …

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Lex mercatoria

Das lex mercatoria – das Recht der Kaufleute – beschreibt die mittelalterliche Idee von allgemeinen, kraft Gewohnheitsrechts geltenden Regeln für grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte.

Im heutigen internationalen Handelsrecht werden mit diesem Begriff z.T. internationale Handelsbräuche in ihrer Gesamtheit umschrieben („new law merchant“).…

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Lex posterior derogat legi priori

Lex posterior derogat legi priori – das jüngere Gesetz hebt das frühere Gesetz auf – beschreibt einen allgemeinen Rechtsgrundsatz.

Der Grundsatz des lex posterior besagt, dass eine spätere Rechtsnorm einer ältere Norm, die den gleichen Sachverhalt regelt, vorgeht, mithin also …

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Lex superior derogat legi inferiori

Lex superior derogat legi inferiori – das ranghöhere Gesetz verdrängt das rangniedere – ist eine Rechtsanwendungsregel und Auslegungsregel für Gesetze, nach der in der Normpyramide höherrangige Rechtsregeln die niederrangigen Rechtsregeln verdrängen.

Der Grundsatz lex superior derogat legi inferiori findet sowohl …

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Lex voluntatis

Lex voluntatis – das gewollte Recht – bezeichnet im Internationalen Privatrecht da von den Vertragsparteien im Vertrag ausdrücklich für anwendbar erklärte Recht.

Das lex voluntatis gilt allerdings nur, soweit die jeweils geltenden Regeln des Internationalen Privatrechts die Rechtswahl erlauben.…

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Litis aestimatio

Litis aestimatio – der Geldprozess – bezeichnet jede prozessuale Handlung, bei der anstelle eines anderen Anspruchs, der eigentlich nicht auf Geld gerichtet ist, eine Geldforderung geltend gemacht wird.…

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Longa manu traditio

Longa manu traditio – die „Übereignung langer Hand“ – bezeichnet einen Sonderfall der Übereignung einer Sache, bei der der Veräußerer zwar den Besitz an der verkauften Sache, nicht aber den tatsächlichen Gewahrsam über die Sache innehat.

Die Übereignung beweglicher Sachen …

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Lucidum intervallum

Lucidum intervallum – der helle Moment – beschreibt einen Zeitpunkt, in dem eine Person mit geistiger Beeinträchtigung trotz der normalerweise vorliegenden Bewusstseinsstörung doch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist.

Dabei verwendet die Rechtswissenschaft diesen Begriff durchaus abweichend von der medizinischen …

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Lucrum cessans

Lucrum cessans – der entgangene Gewinn – bezeichnet im Schadensersatzrecht die Tatsache, dass – anders als bei einem positiven Schaden (damnum emergens) – kein bestehendes Vermögensgut geschädigt wurde, sondern die Wahrnehmung einer Erwerbschance – und damit eine Vermögensmehrung …

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Lucrum ex re

Lucrum ex re – den Ertrag aus der Sache – bezeichnet man den in einer Sache verkörperte Sachwert.

Wichtig ist diese Wertbestimmung etwa beim Betrug. Aber auch bei Diebstahl und Unterschlagung kann der lucrum ex re wichtig werden, da eine …

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Luxuria

Luxuria – der Übermut – beschreibt – in Abgrenzung zur neglegentia – die bewusste Fahrlässigkeit.

Bei der luxuria, der bewussten Fahrlässigkeit, rechnet der Handelnde zwar mit dem möglichen Eintritt eines (strafrechtlich relevanten) Erfolges, vertraut aber pflichtwidrig und vorwerfbar darauf, dass …

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