Inter omnes – zwischen Allen – bezeichnet eine Wirkung bestimmter Urteile, die nicht nur zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits wirken,
AnzeigenLexikon: I
Inter partes
Inter partes – zwischen den Parteien – kennzeichnet Rechte und Pflichten, die nicht wie absolute Rechte erga omnes – gegenüber
AnzeigenInstrumenta sceleris
Instrumenta sceleris – verbrecherische Werkzeuge – sind Werkzeuge, die zur Begehung oder Vorbereitung einer Straftat verwendet worden oder bestimmt gewesen
AnzeigenIn praeteritum non vivitur
In praeteritum non vivitur – In der Vergangenheit wird nicht gelebt – beschreibt einen Grundsatz aus dem Familienrecht, wonach Unterhaltsforderungen
AnzeigenIn dubio melior est conditio possidentis
In dubio melior est conditio possidentis – Im Zweifel verdient der Besitzer den Vorzug – ist eine andere Formulierung des
AnzeigenIn pari turpitudine melior est causa possidentis
In pari turpitudine melior est causa possidentis – bei gleich sittenwidrigem Verhalten beider Beteiligter ist die Rechtslage der besitzenden Partei
AnzeigenIn dubio contra stipulatorem
In dubio contra stipulatorem – Im Zweifel gegen den Vertragsverfasser – bezeichnet eine Unklarheitenregel bei der Vertragsauslegung, wonach bei mehrdeutigen
AnzeigenIn dubio contra reum
In dubio contra reum – Im Zweifel gegen den Angeklagten – ist kein Rechtssatz. In dubio contra reum wird vielmehr
AnzeigenIn contumaciam
In contumaciam – In Abwesenheit – meint den Erlass eines Urteils in Abwesenheit des Angeklagten oder einer Prozesspartei, die trotz
AnzeigenInadimplenti non est adimplendum
Inadimplenti non est adimplendum – Dem Nichterfüllenden ist nicht zu erfüllen – beschreibt den Grundsatz, dass bei einem gegenseitigen Vertrag
AnzeigenImpossibilium nulla est obligatio
Impossibilium nulla est obligatio – Unmögliches kann keine Verpflichtung sein – beschreibt den Grundsatz, dass eine unmögliche Leistung nicht Gegenstand
AnzeigenImperitia
Imperitia – die Unerfahrenheit – bezeichnet eine fehlende oder mangelhafte Fachkenntnis
AnzeigenIgnorantia legis non excusat
Ignorantia legis non excusat – Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe („Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“) – beschreibt die
AnzeigenIgnorantia legis
Ignorantia legis – die Unkenntnis des Gesetzes – bezeichnet den Verbotsirrtum, den Irrtum über das rechtliche Verbotensein einer Handlung bzw.
AnzeigenIgnorantia facti
Ignorantia facti – die Unkenntnis des Sachverhalts – umschreibt im Strafrecht den Tatbestandsirrtum, bei dem der Handelnde wesentliche Teile des
AnzeigenId quod actum est
Id quod actum est – das, was vereinbart war – beschreibt die Parteivereinbarung, den Vertragsinhalt. Id quod actum est enthielt
AnzeigenIura novit curia
Iura novit curia – das Gericht kennt das Recht. Dies beschreibt den Grundsatz, dass das Gericht das Recht selbst anwenden
AnzeigenInstitutiones
Institutiones war der Titel zweier juristischer Lehrbücher zum römischen Recht, nämlich: den Institutiones des Gaius, die in der Mitte des
AnzeigenIudex ad quem
Der iudex ad quem – der „Richter zu dem es geht“ – bezeichnet den Richter bzw. das Gericht, das über
AnzeigenIudex a quo
Der iudex a quo – der „Richter, von dem es kommt“ – bezeichnet den Richter bzw. das Gericht, dessen Entscheidung
AnzeigenIn dubio pro reo
In dubio pro reo – „Im Zweifel für den Angeklagten“ – beschreibt den strafprozessualen Grundsatz, dass ein Angeklagter nicht verurteilt
AnzeigenInfinita aestimatio est libertatis et necessitudinis
Die Freiheit und die Angehörigen sind unbezahlbar. Für ihren Entzug kann daher kein Geld gefordert werden. Im Gegensatz hierzu bestimmt
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