Proverbia Iuris

Ius indigenatus

Ius indigenatus – das Recht der Einheimischen – ist ein Konstrukt des preußischen Rechts, mit dem im preußischen Bund die Selbstverwaltung geregelt und der polnische Einfluss beschränkt werden sollte.

Das original in deutscher Sprache geschriebene ius indigenatus beschrieb das Bürgerrecht …

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Ius naturale

Ius naturale – das Naturrecht – bezeichnet in der Rechtsphilosophie das überpositive Recht, also dasjenige Recht, das noch über dem gesetzten (positiven) Recht steht.

Damit versteht sich die Naturrechtslehre als Gegenpol zum Rechtspositivismus. Ihr liegt die Überzeugung zugrunde, dass jeder …

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Ius postliminii

Ius postliminii – das Recht der Heimkehr – garantierte im römischen Recht einem römischen Bürger, der aus Kriegsgefangenschaft oder Auswanderung heimkehrte, der Wiederherstellung seiner ursprünglichen Rechtsposition, wie sie vor seiner Abwesenheit bestanden hatte.

Wurde die Rechtsposition des Abwesenden auf der …

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Ius primae noctis

Ius primae noctis – das Recht der ersten Nacht – soll das angebliche Recht eines mittelalterlichen Landsherren beschreiben, bei der Vermählung eines seiner Jurisdiktion unterfallenden Brautpaares die Hochzeitsnacht mit der Braut zu verbringen.

Das ius primae noctis entspringt jedoch eher …

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Ius reformandi

Ius reformandi – das Recht zur Änderung (der Religion) – beschreibt das Recht auf Zulassung von Religionsgemeinschaften. Es ist ein Bestandteild des ius circa sacra, der Kirchenhoheit.

Das ius reformandi wird in unserem heutigen Rechtssystem begrenzt durch die innerhalb …

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Ius respicit aequitatem

Ius respicit aequitatem – das Recht achtet die Gleichheit – beschreibt den Gleichheitssatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

Der Gleichheitssatz beschreibt damit das naturrechtliche Prinzip, dass alle Menschen gleich zu behandeln sind, es sei denn, die Ungleichbehandlung …

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Ius respondendi

Ius respondendi ex auctoritate principis – das Recht, mit kaiserlicher Autorität eine Antwort zu geben – war das vom Kaiser an herausragende römische Juristen verliehenen Recht, auf Rechtsfragen durch rechtsverbindliche Gutachten zu antworten.

Das ius respondendi ist seit Kaiser Augustus …

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Ius sanguinis

Ius sanguinis – das Recht des Blutes – beschreibt im Staatsbürgerschaftsrecht das Abstammungsprinzip, nach einem Kind unabhängig vom Geburtsort die von seinen Eltern (oder zumindest einem Elternteil) vermittelte Staatsbürgerschaft zukommt.

Das ius sanguinis ist das in den meisten Staaten praktizierte …

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Ius soli

Ius soli – das Recht des Bodens – beschreibt im Staatsbürgerschaftsrecht das Geburtsortsprinzip, nach dem jedem Kind, das auf dem Gebiet eines Staates geboren wurde, unabhängig von der Staatsbürgerschaft seiner Eltern die Staatsbürgerschaft dieses Staates zusteht. Das ius soli ist …

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Ius strictum

Ius strictum – das strenge Recht – kennzeichnet eine wortgetreue Rechtsanwendung der bestehenden Gesetze ohne weitere Rücksichtnahme auf die Besonderheiten des Einzelfalls.

Ius strictum ist damit ein Recht im objektiven Sinne, das für einen eindeutigen Sachverhalt eine konkrete Rechtsfolge anordnet. …

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Ius talionis

Das ius talionis – das Recht des Eintreibens eines gleichartigen Ausgleichs („Talionsprinzip“) – beschreibt die Auffassung, dass zwischen der Strafe und dem zugefügten Schaden ein Gleichgewicht anzustreben ist.

Das Talionsprinzip ist damit ein Unterfall der strafrechtlichen Vergeltung (oder umgangssprachlich: „wie …

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Ius variandi

Ius variandi – das Recht zum Abwechseln – beschreibt das Wahlrecht des Gläubigers zwischen zwei Leistungen. Das ius variandi ist damit ein Gegenprinzip zu dem Grundsatz der Bindungswirkung bei einseitigen Gestaltungserklärungen.

Das ius variandi findet sich im Zivilrecht zum einen …

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Iustum pretium

Iustum pretium – der gerechte Preis – findet sich im römischen Rechtsinstitut der laesio enormis: Erhielt ein Verkäufer fürs ein Grundstück weniger als die Hälfte des Wertes, so konnte er sich mithilfe der laesio legis entweder vom Kaufvertrag lösen oder …

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