Der iudex ad quem – der „Richter zu dem es geht“ – bezeichnet den Richter bzw. das Gericht, das über ein Rechtsmittel zu entscheiden hat.…
AnzeigenLexikon: I
Iudex damnatur, cum nocens absolvitur
Iudex damnatur, cum nocens absolvitur – Mit dem Freispruch des Schuldigen wird der Richter verurteilt.
Andere Ansicht – bis hin zur Grenze der Rechtsbeugung (§ 339 StGB): die heute Rechtspraxis.…
AnzeigenIudex non calculat
Iudex non calculat – ein Richter rechnet nicht – sagt (hoffentlich) nichts über die kalkulatorischen Fähigkeiten eines Richters aus, sondern beschreibt den Grundsatz, dass ein Richter bei seiner Entscheidungsfindung die Argumente nicht zählt, sondern sie nach ihrer Überzeugungskraft abwägt.
Seinen …
AnzeigenIudicis est innocentiae subvenire
Aufgabe der Richter ist es, der Unschuld zu Hilfe zu kommen.…
AnzeigenIudicium dei
Dem Iudicium dei – dem Gottesurteil – lag die Vorstellung zugrunde, dass der Sieg der Gerechtigkeit durch das Eingreifen eines göttlichen Wesens in den Rechtsfindungsprozess garantiert werde.
Die Entscheidung wurde dabei regelmäßig durch ein übernatürliches Zeichen herbeigeführt, etwa eine Feuerprobe, …
AnzeigenIudicium divinum
Iudicium ordalium
Iudicium reo absente factum est
Das Urteil ist in Abwesenheit des Angeklagten gefällt worden.
Intervise:
Absente reo
Absente reo accusator non audiatur…
Iura novit curia
Iura novit curia – das Gericht kennt das Recht.
Dies beschreibt den Grundsatz, dass das Gericht das Recht selbst anwenden muss. Die Parteien müssen dies nicht vortragen, sondern können sich auf den Vortrag des Sachverhalts beschränken („da mihi factum, …
AnzeigenIure
Mit Recht.…
AnzeigenIure meritoque
Mit Recht und nach Verdienst.…
AnzeigenIure naturae aequum est neminem cum alterius detrimento et iniuria fieri locupletiorem
Im Naturrecht ist es gerecht und billig, dass niemand unter Schaden und Unrecht für einen anderen reicher wird.
Ein Grundsatz aus den Digesten (50, 17, 206).…
AnzeigenIure suo uti nemo cogitur
Niemand ist gezwungen, von seinem Recht Gebrauch zu machen.…
AnzeigenIuris praecepta sunt haec; honeste vivere, alterum non laedere.
Die Vorschriften des Rechts sind folgende: ehrenhaft leben, einen Anderen nicht schädigen.…
AnzeigenIus ad bellum
Das ius ad bellum – das Recht zum Krieg – war nebem dem ius in bello eine der beiden Bestandteile des bellum iustum, der Lehre vom gerechten Krieg. In dieser Lehre vom bellum iustum beantwortete das ius ad bellum …
AnzeigenIus advocatiae
Ius advocatiae – das Recht des Verteidigers (der Kirche) – beschreibt das Recht des Staates zum Schutz der Kirche. Es ist ein Bestandteild des ius circa sacra, der Kirchenhoheit.
Intervise:
Ius circa sacra…
Ius aequum
Ius aequum – das billige Recht – kenneichnet die Beurteilung eines Sachverhalts nach bonum et aequum, also nach dem, was in dem jeweiligen Einzelfall „nach dem natürlichen Empfinden“ als gerecht anzusehen ist, ohne an die wortgetreue Anwendung eines Gesetzes …
AnzeigenIus Aggritiandi
Ius Aggritiandi – das Begnadigungsrecht oder Gnadenrecht – ist das Recht, rechtkräftig verhängte Strafenn zu erlassen, zu ermäßigen, umzuwandeln oder auszusetzen.
Das Begnadigungsrecht, traditionell eine Befugnis des jeweiligen Staatsoberhauptes, steht in der Bundesrepublik in Fällen der Gerichtsbarkeit des Bundes, d.h. …
AnzeigenIus circa sacra
Ius circa sacra – das Recht über das Heilige – beschreibt als ein Grundbegriff des Staatskirchenrechts die Kirchenhoheit, also das Recht über die Kirchen, im Gegensatz zum ius in sacra, das die Hoheitsbefugnisse innerhalb der Kirche beschreibt.
Traditionell wird …
AnzeigenIus civile
Ius civile – das Recht der Bürger – bezeichnet in der heutigen Rechtssprache das spezifische Zivilrecht eines bestimmten Landes.
Dagegen verstand die römische Rechtssprache unter ius civile die Gesamtheit der Rechtsnormen, die ausschließlich auf römische Bürger anwendbar waren – das …
AnzeigenIus civilis
Siehe Ius civile.…
AnzeigenIus cogens
Ius cogens – das zwingende Recht – kennzeichnet rechtliche Regelungen, die – anders als beim ius dispositivum – nicht durch andeslautende Vereinbarungen abbedungen werden können.
Ius cogens ist nicht nur eine Normkategorie des Zivilrechts, sondern auch des Völkerrechts. So ordnen …
AnzeigenIus de non appellando
Ius de non appellando bezeichnet das Recht privilegierter Fürsten, Grafen oder Reichsstädte, die Appellation ihrer Untertanen an den Deutschen König bzw. den Römisch-deutschen Kaiser zu verbieten.
Dieses ius de non appellando war ein Ausfluss des privilegium de non appellando, …
AnzeigenIus de non evocando
Ius de non evocando bezeichnet das Recht privilegierter Fürsten, Grafen oder Reichsstädte, die Appellation ihrer Untertanen an den Deutschen König bzw. den Römisch-deutschen Kaiser zu verbieten.
Dieses ius de non evocando war ein Ausfluss des privilegii de non evocando, …
AnzeigenIus dispositivum
Das Ius dispositivum – das abbedingbare Recht – umfasst diejenigen rechtlichen Normen, die durch den Willen beider Vertragspartei (oder im Staatsrecht: einer Partei) abgeändert werden können.
Ius dispositivum, disponibles Recht, findet sich insbesondere im Zivilrecht, wo im Hinblick auf die …
AnzeigenIus divinum
Ius divinum – das göttliche Recht – bezeichnet jene Rechtsnormen, die von der eine Rechtsordnung beherrschenden Religion als durch eine göttliche Instanz erlassen angesehen werden und die damit als unabänderlich gelten.
Ius divinum in der Rechtsgeschichte
Bereits in der griechischen …
AnzeigenIus gentium
Ius gentium – das Völkerrecht – bezeichnete im römischen Rechtsverständnis das lallen Völkern gemeinsame Zivilrecht im Gegensatz zu dem nur für römische Bürger geltenden ius civilis.
In der heutigen Rechtssprache bezeichnet ius gentium hingegen die den Rechtssystemen aller Völker …
AnzeigenIus gladii
Ius gladii – das Recht des Schwertes – beschreibt die juristische Vollmacht des Gerichtsherrn, im Rahmen der Kapitalgerichtsbarkeit Todesurteile auszusprechen und diese vollstrecken zu lassen.
Das ius gladii, das Schwertrecht, war im römischen Rechtsverständnis neben der justiziellen Autorität ein …
AnzeigenIus honorarium
Ius honorarium – das Recht des Amtes – bezeichnet im römischen Rechtsverständnis das durch die Inhaber der republikanischen Ehrenämter, insbeondere den Prätoren, erlassene Amtsrecht.
Das ius honorarium diente dabei insbesondere der Rechtsfortbildung. Es sollte das ius civilis unterstützen, ergänzen und, …
AnzeigenIus in bello
Das ius in bello – das Recht im Krieg – war nebem dem ius ad bellum eine der beiden Bestandteile des „bellum iustum„, der Lehre vom gerechten Krieg.
In dieser Lehre vom bellum iustum beantwortete das ius in …
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