Proverbia Iuris

Iudex non calculat

Iudex non calculat – ein Richter rechnet nicht – sagt (hoffentlich) nichts über die kalkulatorischen Fähigkeiten eines Richters aus, sondern beschreibt den Grundsatz, dass ein Richter bei seiner Entscheidungsfindung die Argumente nicht zählt, sondern sie nach ihrer Überzeugungskraft abwägt.

Seinen …

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Iudicium dei

Dem Iudicium dei – dem Gottesurteil – lag die Vorstellung zugrunde, dass der Sieg der Gerechtigkeit durch das Eingreifen eines göttlichen Wesens in den Rechtsfindungsprozess garantiert werde.

Die Entscheidung wurde dabei regelmäßig durch ein übernatürliches Zeichen herbeigeführt, etwa eine Feuerprobe, …

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Ius aequum

Ius aequum – das billige Recht – kenneichnet die Beurteilung eines Sachverhalts nach bonum et aequum, also nach dem, was in dem jeweiligen Einzelfall „nach dem natürlichen Empfinden“ als gerecht anzusehen ist, ohne an die wortgetreue Anwendung eines Gesetzes …

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Ius Aggritiandi

Ius Aggritiandi – das Begnadigungsrecht oder Gnadenrecht – ist das Recht, rechtkräftig verhängte Strafenn zu erlassen, zu ermäßigen, umzuwandeln oder auszusetzen.

Das Begnadigungsrecht, traditionell eine Befugnis des jeweiligen Staatsoberhauptes, steht in der Bundesrepublik in Fällen der Gerichtsbarkeit des Bundes, d.h. …

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Ius circa sacra

Ius circa sacra – das Recht über das Heilige – beschreibt als ein Grundbegriff des Staatskirchenrechts die Kirchenhoheit, also das Recht über die Kirchen, im Gegensatz zum ius in sacra, das die Hoheitsbefugnisse innerhalb der Kirche beschreibt.

Traditionell wird …

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Ius civile

Ius civile – das Recht der Bürger – bezeichnet in der heutigen Rechtssprache das spezifische Zivilrecht eines bestimmten Landes.

Dagegen verstand die römische Rechtssprache unter ius civile die Gesamtheit der Rechtsnormen, die ausschließlich auf römische Bürger anwendbar waren – das …

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Ius cogens

Ius cogens – das zwingende Recht – kennzeichnet rechtliche Regelungen, die – anders als beim ius dispositivum – nicht durch andeslautende Vereinbarungen abbedungen werden können.

Ius cogens ist nicht nur eine Normkategorie des Zivilrechts, sondern auch des Völkerrechts. So ordnen …

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Ius dispositivum

Das Ius dispositivum – das abbedingbare Recht – umfasst diejenigen rechtlichen Normen, die durch den Willen beider Vertragspartei (oder im Staatsrecht: einer Partei) abgeändert werden können.

Ius dispositivum, disponibles Recht, findet sich insbesondere im Zivilrecht, wo im Hinblick auf die …

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Ius divinum

Ius divinum – das göttliche Recht – bezeichnet jene Rechtsnormen, die von der eine Rechtsordnung beherrschenden Religion als durch eine göttliche Instanz erlassen angesehen werden und die damit als unabänderlich gelten.

Ius divinum in der Rechtsgeschichte

Bereits in der griechischen …

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Ius gentium

Ius gentium – das Völkerrecht – bezeichnete im römischen Rechtsverständnis das lallen Völkern gemeinsame Zivilrecht im Gegensatz zu dem nur für römische Bürger geltenden ius civilis.

In der heutigen Rechtssprache bezeichnet ius gentium hingegen die den Rechtssystemen aller Völker …

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Ius gladii

Ius gladii – das Recht des Schwertes – beschreibt die juristische Vollmacht des Gerichtsherrn, im Rahmen der Kapitalgerichtsbarkeit Todesurteile auszusprechen und diese vollstrecken zu lassen.

Das ius gladii, das Schwertrecht, war im römischen Rechtsverständnis neben der justiziellen Autorität ein …

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Ius honorarium

Ius honorarium – das Recht des Amtes – bezeichnet im römischen Rechtsverständnis das durch die Inhaber der republikanischen Ehrenämter, insbeondere den Prätoren, erlassene Amtsrecht.

Das ius honorarium diente dabei insbesondere der Rechtsfortbildung. Es sollte das ius civilis unterstützen, ergänzen und, …

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