In dubio contra stipulatorem – Im Zweifel gegen den Vertragsverfasser – bezeichnet eine Unklarheitenregel bei der Vertragsauslegung, wonach bei mehrdeutigen Vertragsbestimmungen diejenige Version angewendet wird, die für den Verfasser des Vertragstextes die ungünstigste ist.
Die Regel des in dubio contra …
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