Proverbia Iuris

Falsa demonstratio non nocet

Falsa demonstratio non nocet – die falsche Bezeichnung schadet nicht – beschreibt einen Grundsatz zur Auslegung von Willenserklärungen, wonach der Gehalt einer Willenserklärung nicht anhand der Wortwahl, sondern am wahren Willen der Parteien ermittelt wird. Dieser Grundsatz ist heute gesetzlich …

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Falsus procurator

Falsus procurator – der falsche Vertreter – beschreibt den Vertreter ohne Vertretungsmacht, also jemanden, der im Rechtsverkehr als Vertreter eines Anderen auftritt, obwohl er keine Vertretungsmacht (Vollmacht) hierzu hat.

Die Rechtsfolgen einer Vertretung ohne Vertretungsmacht regeln sich nach den §§ …

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Favor testamenti

Favor testamenti – die Begünstigung des Testamentes – beschreibt den Grundsatz, dass bei der Auslegung eines Testamentes von dessen objektiven Wortlaut auszugehen ist und der wahre Wille des Erblassers bei der Auslegung nur berücksichtigt werden darf, soweit es im textlichen …

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Fiat iustitia, et pereat mundus

Fiat iustitia, et pereat mundus – Es geschehe Gerechtigkeit, und ginge die Welt darüber zugrunde – war der Wahlspruch Kaiser Ferdinand I. Der Habsburger Ferdinand I, ein Bruder Karls V. wurde 1531 zum römisch-deutschen König gewäht, von 1558 bis 1564 …

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Fiduciarius

Fiduciarius – auf Treu und Glauben anvertraut – meint das treuhänderische Eigentum an einer Sache sowie die treuhänderische Inhaberschaft einer Forderung oder eines anderen Rechts (Fiduziarität) durch den Fiduziar, den Treuhänder.…

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Forum

Forum ist eine Bezeichnung für das Gericht oder den Gerichtsstand, der sich von der antiken öffentlichen Platzanlage, dem Forum, ableitet, auf dem unter anderen auch die Gerichtsverhandlungen stattfanden.

Im Internationalen Zivilprozessrecht versteht man dementsprechend unter einem Forumstaat denjenigen Staat, dessen …

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Forum non conveniens

Forum non conveniens – das nicht angebrachte Gericht – beschreibt ein Regelung insbesondere des common law, wonach ein Gericht seine Zuständigkeit für einen anhängigen Fall verneinen darf, wenn es ein anderes Gericht für eher zuständig erachtet.…

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Fur semper in mora est

Fur semper in mora est – der Dieb ist immer in Verzug – beschreibt den Grundsatz, dass man einen Dieb nicht erst mahnen muss, bevor man die gestohlenen Sachen herausverlangen kann, den Dieb trifft auch ohne Mahnung die verschärfte Haftung …

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Furtum usus

Furtum usus – der Diebstahl des Gebrauchs – beschreibt die Gebrauchsanmaßung bei beweglichen Sachen, die im Gegensatz zum Diebstahl nur in den Sonderfällen der §§ 248b, 290 StGB (dem unbefugten Gebrauch von Autos oder von Pfandsachen) strafbar ist. Furtum usus …

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