Von Anfang an.
Intervise:
Ab ovo
In medias res
Von Anfang an.
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Ab ovo
In medias res
Eadem res inter easdem partes – „die gleiche Streitsache zwischen den gleichen Streitparteien“ – beschreibt einen doppelten Grundsatz, nämlich dass Weiterlesen
Ecclesia non sitit sanguinem – die Kirche dürstet nicht nach Blut – beschreibt den mittelalterlichen Rechtsgrundsatz, der Geistlichen die Teilnahme an Maßnahmen der weltlichen Strafgerichts verbot.
Insbesondere verbot dieser Rechtsgrundsatz die Teilnahme von Geistlichen an der Exekution einer Todesstrafe. Diese… Weiterlesen
Eo ipso – aus sich selbst – beschreibt etwas als automatisch, ohne weiteren Grund eintretend.
Eo ipso wird oftmals verwendet, um eine Eigenschaft ohne weitere Begründung zu postulieren.
Erga omnes – gegenüber Allen – kennzeichnet absolute Rechte, die nicht nur (wie etwa vertragliche Rechte) inter partes wirken, sondern gegenüber Jedermann Geltung beanspruchen.
Derartige absolute Rechte wirken zugunsten des Berechtigten und gegenüber Jedermann in eine negative und eine positive… Weiterlesen
Error in persona – der Irrtum über die Person – beschreibt in der Strafrechtswissenschaft den Irrtum des Täters über die Person des Opfers.
Der Begriff „error in persona“ ist eine Kurzfassung von „error in persona vel in obiecto„.… Weiterlesen
Error in persona vel in objecto – der Irrtum über die Person oder das Objekt – ist eine Figur der Versuchslehre im Strafrecht. Anders als beim aberratio ictus, bei dem der Täter das richtige Opfer ins Visier nimmt, dieses aber aufgrund einer Abweichung in der Außenwelt verfehlt, irrt der Täter beim „error in persona vel in obiecto“ über die Identität des Opfers. Weiterlesen
Error in procedendo – der Irrtum im vorgehen – ist ein Fehler des Gerichts, dass irrtümlich seine eigene Zuständigkeit angenommen hat.
Auch ein vom unzuständigen Gericht getroffenes Urteil ist wirksam, wenn es auch – je nach Verfahrensordnung – noch mit… Weiterlesen
Essentialia negotii – die wesentlichen Eigenschaften des Geschäfts – sind diejenigen Punkte, die ein Vertrag enthalten muss und über die sich die Vertragsparteien geeinigt haben müssen, damit ein Vertrag überhaupt geschlossen werden kann.
Die essentialia negotii beschreiben mithin den –… Weiterlesen
Et altera pars audiatur – auch die andere Seite soll gehört werden – beschreibt den ein bereits im dem römischen Recht bekannten Anspruch auf rechtliches Gehör (Parteiengehör).
Dieses Verfahrensgrundrecht ist heute bekannt unter der Formulierung „audiatur et altera pars… Weiterlesen
Ex aequo et bono – nach Gleichem und Gutem, oder: nach Recht und Billigkeit – beschreibt eine dem deutschen Recht fremde Möglichkeit eines Richters, ein nach seiner Ansicht gerechtes Urteil zu sprechen, ohne sich an das Recht zu halten, sofern beide Parteien hiermit einverstanden sind.
Ex aequo et bono ist dem deutschen Recht – anders als dem angloamerikanischen common law („good and equitable“) – fremd, findet sich aber regelmäßig – in der Figur des Schiedsrichters als amiable compositeur – bei Schiedsgerichten. Weiterlesen
Ex ante – von vorneherein – bezeichnet eine Perspektive für die Betrachtung eines Sachverhalts: Wird ein Sachverhalt aus der Perspektive betrachtet, bevor er sich ereignet hat, erfolgt dies aus einer ex-ante-Perspektive, danach aus einer ex-post-Perspektive.
Bei einer Betrachtung ex ante entfallen alle später ablaufenden Vorgänge, die zum Betrachtungszeitpunkt noch nicht bekannt sein konnten. Die ex-ante-Perspektive untersucht damit eine Ausgangssituation. Weiterlesen
Ex contractu – aus dem Vertrag – bezeichnet einen Schadensersatzanspruch, der auf der Verletzung einer vertraglichen Pflicht beruht. Weiterlesen
Ex delicto – aus Vergehen – bezeichnet einen Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts (deliktischer Anspruch, vgl. §§ 823 ff. BGB). Weiterlesen
Aus Unrecht entsteht kein Recht.
„Aus dem Gesetz“: Kraft Gesetzes.
Ex nunc – von nun an – schließt eine Rückwirkung aus: Wirkt ein bestimmtes Ereignis ex nunc, so tritt die Wirkung nur für die Zukunft ein und lässt bereits verwirklichte Sachverhalte unverändert.
Eine Wirkung ex nunc – also von der… Weiterlesen
Ex officio – von Amts wegen – beschreibt, dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Handlung von sich aus , also auch ohne einen Antrag (oder einer anderen verfahrenseinleitenden Maßnahme) eines Betroffenen vornehmen muss.
Im deutschen Rechtswesen gilt grundsätzlich… Weiterlesen
Ex post – im nachhinein – bezeichnet eine Perspektive für die Betrachtung eines Sachverhalts: Wird ein Sachverhalt aus der Perspektive betrachtet, nachdem er sich ereignet hat, erfolgt dies aus einer ex-post-Perspektive, davor aus einer ex-ante-Perspektive.
Bei einer Betrachtung ex post sind dem Betrachter auch alle später ablaufenden Vorgänge bekannt („Nachher ist man immer schlauer“). Ein typischer Fall hierfür ist die Beurteilung eines Sachverhalts durch den später über diesen Sachverhalt urteilenden Richter. Weiterlesen
Ex tunc – von damals an – kennzeichnet eine Rückwirkung. Wirkt eine Rechtshandlung ex tunc, so ändert sie die Rechtslage auch für die Vergangenheit.
Wird beispielsweise ein Vertrag wegen Irrtums wirksam angefochten, so wird diese Anfechtung rückwirkend, so dass der… Weiterlesen