Eadem res inter easdem partes – „die gleiche Streitsache zwischen den gleichen Streitparteien“ – beschreibt einen doppelten Grundsatz, nämlich dass…
AnzeigenLexikon: E
Ecclesia non sitit sanguinem
Ecclesia non sitit sanguinem – die Kirche dürstet nicht nach Blut – beschreibt den mittelalterlichen Rechtsgrundsatz, der Geistlichen die Teilnahme an Maßnahmen der weltlichen Strafgerichts verbot.
Insbesondere verbot dieser Rechtsgrundsatz die Teilnahme von Geistlichen an der Exekution einer Todesstrafe. Diese …
AnzeigenEo ipso
Eo ipso – aus sich selbst – beschreibt etwas als automatisch, ohne weiteren Grund eintretend.
Eo ipso wird oftmals verwendet, um eine Eigenschaft ohne weitere Begründung zu postulieren.…
AnzeigenErga omnes
Erga omnes – gegenüber Allen – kennzeichnet absolute Rechte, die nicht nur (wie etwa vertragliche Rechte) inter partes wirken, sondern gegenüber Jedermann Geltung beanspruchen.
Derartige absolute Rechte wirken zugunsten des Berechtigten und gegenüber Jedermann in eine negative und eine positive …
AnzeigenError in persona
Error in persona – der Irrtum über die Person – beschreibt in der Strafrechtswissenschaft den Irrtum des Täters über die Person des Opfers.
Der Begriff „error in persona“ ist eine Kurzfassung von „error in persona vel in obiecto„.…
AnzeigenError in persona vel in obiecto
Error in persona vel in objecto – der Irrtum über die Person oder das Objekt – ist eine Figur der Versuchslehre im Strafrecht. Anders als beim aberratio ictus, bei dem der Täter das richtige Opfer ins Visier nimmt, dieses …
AnzeigenError in procedendo
Error in procedendo – der Irrtum im vorgehen – ist ein Fehler des Gerichts, dass irrtümlich seine eigene Zuständigkeit angenommen hat.
Auch ein vom unzuständigen Gericht getroffenes Urteil ist wirksam, wenn es auch – je nach Verfahrensordnung – noch mit …
AnzeigenEssentialia negotii
Essentialia negotii – die wesentlichen Eigenschaften des Geschäfts – sind diejenigen Punkte, die ein Vertrag enthalten muss und über die sich die Vertragsparteien geeinigt haben müssen, damit ein Vertrag überhaupt geschlossen werden kann.
Die essentialia negotii beschreiben mithin den – …
AnzeigenEt altera pars audiatur
Et altera pars audiatur – auch die andere Seite soll gehört werden – beschreibt den ein bereits im dem römischen Recht bekannten Anspruch auf rechtliches Gehör (Parteiengehör).
Dieses Verfahrensgrundrecht ist heute bekannt unter der Formulierung „audiatur et altera pars…
AnzeigenEx aequo et bono
Ex aequo et bono – nach Gleichem und Gutem, oder: nach Recht und Billigkeit – beschreibt eine dem deutschen Recht fremde Möglichkeit eines Richters, ein nach seiner Ansicht gerechtes Urteil zu sprechen, ohne sich an das Recht zu halten, sofern …
AnzeigenEx ante
Ex ante – von vorneherein – bezeichnet eine Perspektive für die Betrachtung eines Sachverhalts: Wird ein Sachverhalt aus der Perspektive betrachtet, bevor er sich ereignet hat, erfolgt dies aus einer ex-ante-Perspektive, danach aus einer ex-post-Perspektive.
Bei einer Betrachtung ex ante …
AnzeigenEx contractu
Ex contractu – aus dem Vertrag – bezeichnet einen Schadensersatzanspruch, der auf der Verletzung einer vertraglichen Pflicht beruht.…
AnzeigenEx delicto
Ex delicto – aus Vergehen – bezeichnet einen Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts (deliktischer Anspruch, vgl. §§ 823 ff. BGB).…
AnzeigenEx iniuria ius non oritur.
Aus Unrecht entsteht kein Recht.…
AnzeigenEx lege
„Aus dem Gesetz“: Kraft Gesetzes.…
AnzeigenEx nunc
Ex nunc – von nun an – schließt eine Rückwirkung aus: Wirkt ein bestimmtes Ereignis ex nunc, so tritt die Wirkung nur für die Zukunft ein und lässt bereits verwirklichte Sachverhalte unverändert.
Eine Wirkung ex nunc – also von der …
AnzeigenEx officio
Ex officio – von Amts wegen – beschreibt, dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Handlung von sich aus , also auch ohne einen Antrag (oder einer anderen verfahrenseinleitenden Maßnahme) eines Betroffenen vornehmen muss.
Im deutschen Rechtswesen gilt grundsätzlich …
AnzeigenEx post
Ex post – im nachhinein – bezeichnet eine Perspektive für die Betrachtung eines Sachverhalts: Wird ein Sachverhalt aus der Perspektive betrachtet, nachdem er sich ereignet hat, erfolgt dies aus einer ex-post-Perspektive, davor aus einer ex-ante-Perspektive.
Bei einer Betrachtung ex post …
AnzeigenEx tunc
Ex tunc – von damals an – kennzeichnet eine Rückwirkung. Wirkt eine Rechtshandlung ex tunc, so ändert sie die Rechtslage auch für die Vergangenheit.
Wird beispielsweise ein Vertrag wegen Irrtums wirksam angefochten, so wird diese Anfechtung rückwirkend, so dass der …
AnzeigenEx turpi causa non oritur actio
Ex turpi causa non oritur actio – aus einem sittenwidrigen Grund entsteht keine Klage – bechreibt den Rechtsgrundsatz, dass Ansprüche aus sittenwidrigen oder gesetzeswidrigen Verträgen nicht eingeklagt werden können…
AnzeigenExceptio doli
Exceptio doli – die Einrede der Arglist – bezeichnet den römisch-rechtlichen Grundsatz, wonach keinen Rechtsschutz verdient, wer arglistig handelt.
Das deutsche Recht kennt die exceptio doli-Einrede nicht mehr, sondern regelt diese Arglistfälle über die Treu-und-Glauben-Regel des § 242 BGB.
Intervise:…
Exceptio doli praesentis
Exceptio doli praesentis – die Einrede der gegenwärtigen Arglist – bezeichnet im römischen Recht die prozessrechtliche Einrede wegen eines arglistigen, treuwidrigen Verhaltens während der Prozessführung.…
AnzeigenExceptio doli praeteriti
Exceptio doli praeteriti – die Einrede der vergangenen Arglist – bezeichnet im römischen Recht die prozessrechtliche Einrede wegen eines arglistigen, treuwidrigen Verhalten vor dem Prozess.…
AnzeigenExceptio non adimpleti contractus
Exceptio non adimpleti contractus – die Einrede des nichterfüllten Vertrages – beschreibt bei einem gegenseitigen Vertrag das Recht einer Vertragspartei, die ihr obliegende Leistung – sofern sie nicht zur Vorleistung verpflichtet ist – bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern.…
AnzeigenExceptio rei venditae et traditae
Exceptio rei venditae et traditae – die Einrede der verkauften und übereigneten Sache – war im römischen Recht die Einrede, mit der sich der Beklagte gegen die rei vindicatio, die Eigentumsklage, zur Wehr setzen konnte, nämlich die Einrede, dass …
AnzeigenExpressis verbis
Mit ausdrücklichen Worten, ausdrücklich.…
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