Proverbia Iuris

Ecclesia non sitit sanguinem

Ecclesia non sitit sanguinem – die Kirche dürstet nicht nach Blut – beschreibt den mittelalterlichen Rechtsgrundsatz, der Geistlichen die Teilnahme an Maßnahmen der weltlichen Strafgerichts verbot.

Insbesondere verbot dieser Rechtsgrundsatz die Teilnahme von Geistlichen an der Exekution einer Todesstrafe. Diese …

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Eo ipso

Eo ipso – aus sich selbst – beschreibt etwas als automatisch, ohne weiteren Grund eintretend.

Eo ipso wird oftmals verwendet, um eine Eigenschaft ohne weitere Begründung zu postulieren.…

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Erga omnes

Erga omnes – gegenüber Allen – kennzeichnet absolute Rechte, die nicht nur (wie etwa vertragliche Rechte) inter partes wirken, sondern gegenüber Jedermann Geltung beanspruchen.

Derartige absolute Rechte wirken zugunsten des Berechtigten und gegenüber Jedermann in eine negative und eine positive …

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Error in procedendo

Error in procedendo – der Irrtum im vorgehen – ist ein Fehler des Gerichts, dass irrtümlich seine eigene Zuständigkeit angenommen hat.

Auch ein vom unzuständigen Gericht getroffenes Urteil ist wirksam, wenn es auch – je nach Verfahrensordnung – noch mit …

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Essentialia negotii

Essentialia negotii – die wesentlichen Eigenschaften des Geschäfts – sind diejenigen Punkte, die ein Vertrag enthalten muss und über die sich die Vertragsparteien geeinigt haben müssen, damit ein Vertrag überhaupt geschlossen werden kann.

Die essentialia negotii beschreiben mithin den – …

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Ex aequo et bono

Ex aequo et bono – nach Gleichem und Gutem, oder: nach Recht und Billigkeit – beschreibt eine dem deutschen Recht fremde Möglichkeit eines Richters, ein nach seiner Ansicht gerechtes Urteil zu sprechen, ohne sich an das Recht zu halten, sofern …

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Ex ante

Ex ante – von vorneherein – bezeichnet eine Perspektive für die Betrachtung eines Sachverhalts: Wird ein Sachverhalt aus der Perspektive betrachtet, bevor er sich ereignet hat, erfolgt dies aus einer ex-ante-Perspektive, danach aus einer ex-post-Perspektive.

Bei einer Betrachtung ex ante …

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Ex delicto

Ex delicto – aus Vergehen – bezeichnet einen Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts (deliktischer Anspruch, vgl. §§ 823 ff. BGB).…

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Ex nunc

Ex nunc – von nun an – schließt eine Rückwirkung aus: Wirkt ein bestimmtes Ereignis ex nunc, so tritt die Wirkung nur für die Zukunft ein und lässt bereits verwirklichte Sachverhalte unverändert.

Eine Wirkung ex nunc – also von der …

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Ex officio

Ex officio – von Amts wegen – beschreibt, dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Handlung von sich aus , also auch ohne einen Antrag (oder einer anderen verfahrenseinleitenden Maßnahme) eines Betroffenen vornehmen muss.

Im deutschen Rechtswesen gilt grundsätzlich …

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Ex post

Ex post – im nachhinein – bezeichnet eine Perspektive für die Betrachtung eines Sachverhalts: Wird ein Sachverhalt aus der Perspektive betrachtet, nachdem er sich ereignet hat, erfolgt dies aus einer ex-post-Perspektive, davor aus einer ex-ante-Perspektive.

Bei einer Betrachtung ex post …

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Ex tunc

Ex tunc – von damals an – kennzeichnet eine Rückwirkung. Wirkt eine Rechtshandlung ex tunc, so ändert sie die Rechtslage auch für die Vergangenheit.

Wird beispielsweise ein Vertrag wegen Irrtums wirksam angefochten, so wird diese Anfechtung rückwirkend, so dass der …

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Exceptio doli

Exceptio doli – die Einrede der Arglist – bezeichnet den römisch-rechtlichen Grundsatz, wonach keinen Rechtsschutz verdient, wer arglistig handelt.

Das deutsche Recht kennt die exceptio doli-Einrede nicht mehr, sondern regelt diese Arglistfälle über die Treu-und-Glauben-Regel des § 242 BGB.

Hier finden Sie weitere Informationen!Intervise:

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Exceptio non adimpleti contractus

Exceptio non adimpleti contractus – die Einrede des nichterfüllten Vertrages – beschreibt bei einem gegenseitigen Vertrag das Recht einer Vertragspartei, die ihr obliegende Leistung – sofern sie nicht zur Vorleistung verpflichtet ist – bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern.…

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