Proverbia Iuris

Da mihi factum, dabo tibi ius

Da mihi factum, dabo tibi ius – „Gib mir die Tatsachen, ich gebe dir das Recht“ – bezeichnet den Grundsatz der richterlichen Rechtsanwendung im Zivilprozessrecht: die die Parteien eines Rechtsstreits müssen nur die Sachlage vortragen, § 138 ZPO, während für …

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Damnum emergens

Damnum emergens – „Positiver Schaden“ – bezeichnet im Schadensersatzrecht die Minderung oder Zerstörung eines vorhandenen Vermögensgutes.

Das Damnum emergens bezeichnet damit das Gegenstück zum lucrum cessans, zum entgangenen Gewinn, bei dem kein Vermögensgut gemindert sondern nur eine Erwerbschance – eine …

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De facto

De facto – nach den Tatsachen – kennzeichnet einen Umstand, der weit verbreitet und allgemein anerkannt ist, auch wenn er nicht rechtlich formal – de jure – festgelegt ist.

De iure und de facto bilden dabei ein Begriffspaar:…

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De iure

De iure (oder: de jure) – nach dem Gesetz – bezeichnet den gesetzlichen Soll-Zustand, also den Zustand, der nach dem geltenden Gesetz offiziell (amtlich) bestehen sollte.

Der Begriff de iure bezeichnet damit den begrifflichen Gegensatz zu „de facto„.…

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De lege ferenda

De lege ferenda – nach dem noch zu erlassenden Recht – bezeichnet eine Rechtssituation, die derzeit (noch) nicht gilt, sondern erst unter einem noch zu erlassenden (geplanten oder auch nur erwünschten) Gesetz gelten wird.

Oftmals wird als de lege ferenda …

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Debitor

Debitor – der Schuldner – bezeichnet im Rechnungswesen den Schuldner einer Forderung aus Lieferung und Leistung, also den Schuldner eines Lieferantenkredits oder eines sonstigen Warenkredits.

Komplementär hierzu bezeichnet „Kreditor“ den Gläubiger einer solchen Forderung.…

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Delegatus non potest delegare

Delegatus non potest delegare – Ein Delegierter kann nicht delegieren – bezeichnet die Regel, dass ein Bevollmächtigter grundsätzlich keine Untervollmacht erteilen darf, es sei denn, dass die Vollmacht ausdrücklich auch das Recht zur Erteilung einer Untervollmacht enthält.

Diese Regel ist …

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Derelictio

Der Rechtsbegriff derelictio – Eigentumsaufgabe – bezeichnet die Aufgabe des Eigentums an einer Sache durch ihren Eigentümer.

Die Dereliktion erfolgt bei beweglichen Sachen durch Besitzaufgabe mit dem Willen, das Eigentum erlöschen zu lassen, § 959 BGB. Durch die Dereliktion wird …

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Desponsatio

Die Verlobung.

Die Verlobung ist heute geregelt in den §§ 1297 – 1302 BGB. Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden, § 1297 BGB. Und auch das Versprechen einer Vertragsstrafe für den Fall, dass die Eingehung …

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Dicta et promissa

Dicta et promissa – „Gesagtes und Versprochenes“ – bezeichnet eine ausdrückliche Zusicherung, für die der Zusichernde eine besondere Haftung übernimmt.

Ein Beispiel hierfür ist die Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie beim Kaufvertrag, § 443 BGB.…

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Dies a quo

Dies a quo – „Der Tag, von dem“ – bezeichnet den Tag, an dem eine Frist beginnt.

Der dies a quo ist dabei regelmäßig ein Tag, von dem nicht gerechnet wird, denn ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis …

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Dies ad quem

Dies ad quem – der Tag, zu dem – oder genauer: dies ad quem computatur – der Tag, zu dem gerechnet wird – bezeichnet den letzten Tag einer Frist, den Tag des Fristablaufs.

Der Tag des Fristendes wird heute nach …

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Dies interpellat pro homine

Dies interpellat pro homine – „Der Tag mahnt für den Menschen“ – bezeichnet eine Regel beim Schuldnerverzug:

Grundsätzlich gerät ein Schuldner, der bei Fälligkeit der Forderung nicht leistet, durch eine Mahnung des Gläubigers in Verzug, § 286 Abs. 1 BGB. …

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Diligentia quam in suis

„Diligentia quam in suis“, der vollständig „diligentia quam in suis rebus adhibere solet“ – die Sorgfalt wie sie in eigenen Dingen angewendet werden soll – bezeichnet ein bestimmtes Maß an Verschulden.

Grundsätzlich hat jeder Vorsatz und (jede noch zu leichte) …

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Do ut des

Do ut des – Ich gebe, damit du gibst – ist nicht nur ein Grundsatz des sozialen Verhaltens sondern auch eine Rechtsformel, welche die Annahme eines synallagmatischen – also eines auf gegenseitigem Nehmen und Geben beruhenden – Leistungsverhältnisses bezeichnet.

Der …

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Dolus alternativus

Beim dolus alternativus – dem Alternativvorsatz – hat der Täter zwar einen Tatentschluss gefasst und will eine bestimmte Handlung, weiß aber noch nicht, welchen von zwei (oder mehreren) sich gegenseitig ausschließenden Tatbeständen er erfüllen wird. Dabei nimmt er jedoch beide …

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Dolus antecedens

Dolus antecedens – der (der Tat) vorangehende Vorsatz – beschreibt einen Sachverhalt, dass ein Täter einen bestimmten Vorsatz hatte, diesen aber wieder aufgab, bevor er den Taterfolg doch noch fahrlässig verwirklicht.

Beispiel: Anton möchte seinen Nachbarn Brause anfahren, gibt das …

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Dolus bonus

Dolus bonus – der gute Vorsatz – bezeichnet die negatia bonae fidei, den von der Rechtsordnung gebilligte Gegensatz zum dolus malus.

Im römischen Recht war es jedenfalls bis zum Ende der klassischen Zeit zulässig, den anderen Vertragsteil durch Geschäftstüchtigkeit zu …

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Dolus directus

Dolus directus – direkter (unbedingter) Vorsatz – liegt vor, wenn der Täter um das Ergebnis seiner Tat weiß und diesen Erfolg so auch erreichen will.

Der Tatbestandsvorsatz umfasst stets sowohl ein Wissenselement wie auch ein Willenselement. Hiernach werden beim dolus …

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