Proverbia Iuris

Casum sentit dominus

Casum sentit dominus – „Den Schaden trägt der Eigentümer “ – beschreibt eine Regel für die Zurechnung des Schadens für den Fall eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung einer Sache – also etwa der Preisgefahr beim Kauf einer Sache.…

Anzeigen

Causa criminalis non praeiudicat civili

Causa criminalis non praeiudicat civili – „Der Strafprozess greift dem Zivilprozess nicht vor.“ – beschreibt den Grundsatz, dass ein Strafprozess den zivilrechtlichen Schadensersatzprozess nicht vorentscheidet. Der Zivilrichter ist an das im Strafverfahren gesprochene Urteil nicht gebunden.…

Anzeigen

Caveat emptor

Caveat emptor – „Käufer, sei wachsam“ – beschreibt einen Grundsatz des Kaufrechts: Für offensichtliche Mängel, die der Käufer bereits beim Kauf erkennen konnte, bestehen keine Gewährleistungsansprüche.

Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind nach § 442 Abs. 1 BGB …

Anzeigen

Certiorari

Certiorari (von certioro, certiorem facio – etwas bestimmen, zulassen, bestätigen) ist ein auf die Prozesslehre von Ulpian zurückgehender Rechtsbegriff. Certiorari bezeichnet die Prozesshandlung, mit der ein übergeordnetes Gericht – der „iudex ad quem“ – sich an ein unteres Gericht – …

Anzeigen

Cessante ratione legis cessat ipsa lex

Cessante ratione legis cessat ipsa lex beschreibt eine gemeinrechtliche Auslegungsregel: Fällt der Sinn eines Gesetzes (für immer) weg, so fällt das Gesetz selbst weg.

Diese Auslegungsregel ist jedoch mißverständlich , das eine Rechtsnorm Rechtsnorm ohne Aufhebung nur wegfallen kann, wenn …

Anzeigen

Cessio

Cessio – die Abtretung – bezeichnet die Übertragung einer Forderung von dem bisherigen, übertragenden Gläubiger („Zedent“) auf den neuen, empfangenden Gläubiger („Zessionar“) aufgrund eines Vertrages zwischen Zedent und Zessionar. Vermittels dieser Abtretung wird der Zessionar neuer Gläubiger der Forderung.

Das …

Anzeigen

Cessio bonorum

Cessio bonorum – die Abtretung der Ehrenmänner – beschrieb im römischen Rechte die durch den zahlungsunfähigen Schuldner vorgenommene Abtretung des Vermögens an seine Gläubiger.

Durch diese freiwillige Vermögensabtretung wurde der Schuldner vor einigen Nachteilen Nachteilen bewahrt, die mit der ansonsten …

Anzeigen

Cessio legis

Cessio legis beschreibt einen Forderungsübergang, der nicht aufgrund etwa einer Abtretung, sondern unmittelbar kraft Gesetzes erfolgt. Bei der cessio legis tritt damit bei vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen der Zessionar als neuer Gläubiger automatisch an die Stelle des alten Gläubigers, des …

Anzeigen

Cessio necessaria

Cessio necessaria – der „notwendige Forderungsübergang“.

Die Übertragung einer Forderung ist ihrem Rechtsgrund nach entweder

  • eine freiwillige, eine „cessio voluntaria“ oder
  • eine notwendige, eine „cessio necessaria“.

Der Unterschied findet sich im Willen des Gläubigers: bei der cessio voluntaria tritt der …

Anzeigen

Clausula rebus sic stantibus

Die clausula rebus sic stantibus – die Klausel der gleich bleibenden Umstände – ist ein aus dem römischen Recht stammender allgemeiner Grundsatz, der – innerhalb gewisser Grenzen – auch heute noch sowohl im Zivilrecht wie auch im Verwaltungsrecht und im …

Anzeigen

Commodum

Commodum – der Nutzen – ist in der Rechtssprache inbesondere aus dem Begriff „Stellvertretendes Commodum“ bekannt.

Wird einem Schuldner eine Leistung unmöglich, etwa weil die Sache zerstört wird, so wird er nach § 275 BGB von der Pflicht …

Anzeigen

Condictio

Als condictio („Kondiktion“) ist eine Klageart des Römischen Rechts. Die condictio war im römischen Recht ursprünglich die Klage auf Rückforderung eines gewährten Darlehens, später die Klage auf Herausgabe einer Bereicherung, gerichtet entweder …

Anzeigen

Condictio ex lege

Die condictio ex lege – die Rückforderung aus dem Gesetz – bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage aus einem neuen Zivilgesetz, dass für einen bestimmten Tatbestand einen neuen Anspruch zugesteht ohne die Klageart zu bezeichnen.

Die condictio ex lege war …

Anzeigen

Condictio ex paenitentia

Die condictio ex paenitentia – die Rückforderung aus Reue – bezeichnete ursprünglich eine Rückforderung, wenn sich der Geber den Rücktritt für den Fall vorbehalten hat, dass der mit der Leistung bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Den (namensgebenden) Hauptfall der condictio ex …

Anzeigen

Condictio furtiva

Die condictio furtiva bezeichnet im römischen Formularprozess die reipersokutorische, sachverfolgende Klage.

Die condictio furtiva richtet sich gegen den Dieb, der dem Bestohlenen entweder die gestohlene Sache zurückgeben oder deren Wert ersetzen soll.…

Anzeigen

Condictio indebiti

Die condictio indebiti ist die heute in § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB geregelte Leistungskondiktion.

Die condictio indebiti umfasst den Fall, dass

  • eine Leistung (Zahlung, Lieferung einer Sache etc.) erfolgte,
  • für die kein Rechtsgrund bestand, so dass
Anzeigen

Condictio ob rem

Die condictio ob rem – oder ausführlich: die condictio ob rem dati re non secuta – ist der Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung.

Die condictio ob rem beschreibt den heute in § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. BGB geregelten Kondiktionsanspruch, …

Anzeigen
Proverbia Iuris