Casum sentit dominus – „Den Schaden trägt der Eigentümer “ – beschreibt eine Regel für die Zurechnung des Schadens für den Fall eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung einer Sache – also etwa der Preisgefahr beim Kauf einer Sache.…
AnzeigenLexikon: C
Causa criminalis non praeiudicat civili
Causa criminalis non praeiudicat civili – „Der Strafprozess greift dem Zivilprozess nicht vor.“ – beschreibt den Grundsatz, dass ein Strafprozess den zivilrechtlichen Schadensersatzprozess nicht vorentscheidet. Der Zivilrichter ist an das im Strafverfahren gesprochene Urteil nicht gebunden.…
AnzeigenCausa iusta
Die causa iusta – der „gerechte Grund“ – bezeichnet in der Lehre vom bellum iustum, vom gerechten Krieg, eine der wichtigsten Voraussetzungen für das ius ad bellum, also das Recht, einen rechtmäßigen Krieg zu führen.
Nach der Lehre …
AnzeigenCaveat emptor
Caveat emptor – „Käufer, sei wachsam“ – beschreibt einen Grundsatz des Kaufrechts: Für offensichtliche Mängel, die der Käufer bereits beim Kauf erkennen konnte, bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind nach § 442 Abs. 1 BGB …
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Certiorari (von certioro, certiorem facio – etwas bestimmen, zulassen, bestätigen) ist ein auf die Prozesslehre von Ulpian zurückgehender Rechtsbegriff. Certiorari bezeichnet die Prozesshandlung, mit der ein übergeordnetes Gericht – der „iudex ad quem“ – sich an ein unteres Gericht – …
AnzeigenCessante ratione legis cessat ipsa lex
Cessante ratione legis cessat ipsa lex beschreibt eine gemeinrechtliche Auslegungsregel: Fällt der Sinn eines Gesetzes (für immer) weg, so fällt das Gesetz selbst weg.
Diese Auslegungsregel ist jedoch mißverständlich , das eine Rechtsnorm Rechtsnorm ohne Aufhebung nur wegfallen kann, wenn …
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Cessio – die Abtretung – bezeichnet die Übertragung einer Forderung von dem bisherigen, übertragenden Gläubiger („Zedent“) auf den neuen, empfangenden Gläubiger („Zessionar“) aufgrund eines Vertrages zwischen Zedent und Zessionar. Vermittels dieser Abtretung wird der Zessionar neuer Gläubiger der Forderung.
Das …
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Cessio bonorum – die Abtretung der Ehrenmänner – beschrieb im römischen Rechte die durch den zahlungsunfähigen Schuldner vorgenommene Abtretung des Vermögens an seine Gläubiger.
Durch diese freiwillige Vermögensabtretung wurde der Schuldner vor einigen Nachteilen Nachteilen bewahrt, die mit der ansonsten …
AnzeigenCessio legis
Cessio legis beschreibt einen Forderungsübergang, der nicht aufgrund etwa einer Abtretung, sondern unmittelbar kraft Gesetzes erfolgt. Bei der cessio legis tritt damit bei vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen der Zessionar als neuer Gläubiger automatisch an die Stelle des alten Gläubigers, des …
AnzeigenCessio necessaria
Cessio necessaria – der „notwendige Forderungsübergang“.
Die Übertragung einer Forderung ist ihrem Rechtsgrund nach entweder
- eine freiwillige, eine „cessio voluntaria“ oder
- eine notwendige, eine „cessio necessaria“.
Der Unterschied findet sich im Willen des Gläubigers: bei der cessio voluntaria tritt der …
AnzeigenClausula rebus sic stantibus
Die clausula rebus sic stantibus – die Klausel der gleich bleibenden Umstände – ist ein aus dem römischen Recht stammender allgemeiner Grundsatz, der – innerhalb gewisser Grenzen – auch heute noch sowohl im Zivilrecht wie auch im Verwaltungsrecht und im …
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Commodum – der Nutzen – ist in der Rechtssprache inbesondere aus dem Begriff „Stellvertretendes Commodum“ bekannt.
Wird einem Schuldner eine Leistung unmöglich, etwa weil die Sache zerstört wird, so wird er nach § 275 BGB von der Pflicht …
AnzeigenCondictio
Als condictio („Kondiktion“) ist eine Klageart des Römischen Rechts. Die condictio war im römischen Recht ursprünglich die Klage auf Rückforderung eines gewährten Darlehens, später die Klage auf Herausgabe einer Bereicherung, gerichtet entweder …
AnzeigenCondictio causa data causa non secuta
Condictio causa data causa non secuta – die Kondiktion wegen eines vorausgesetzten aber nicht erfüllten Geschäftszwecks – ist eine andere Bezeichnung für die condictio ob rem.…
AnzeigenCondictio certae pecuniae
Die condictio certae pecuniae bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage des Gläubigers auf Leistung einer genau angegebenen Geldmenge, dem certum.
Voraussetzung für eine condictio certae pecuniae war …
AnzeigenCondictio certae rei
Condictio certae rei bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage des Gläubigers auf Verschaffung des Eigentums oder des Besitzes an einer bestimmten Sache.
Voraussetzung für eine condictio certae rei war …
AnzeigenCondictio certi
Die condictio incerti bezeichnet im römischen Formularprozess eine Herausgabeklage, bei der das vom Kläger herausverlangte Gut eindeutig zu bechreiben war.…
AnzeigenCondictio ex causa furtiva
Condictio ex causa furtiva ist die ausführliche Bezeichnung der condictio furtiva.…
AnzeigenCondictio ex lege
Die condictio ex lege – die Rückforderung aus dem Gesetz – bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage aus einem neuen Zivilgesetz, dass für einen bestimmten Tatbestand einen neuen Anspruch zugesteht ohne die Klageart zu bezeichnen.
Die condictio ex lege war …
AnzeigenCondictio ex paenitentia
Die condictio ex paenitentia – die Rückforderung aus Reue – bezeichnete ursprünglich eine Rückforderung, wenn sich der Geber den Rücktritt für den Fall vorbehalten hat, dass der mit der Leistung bezweckte Erfolg nicht eintritt.
Den (namensgebenden) Hauptfall der condictio ex …
AnzeigenCondictio furtiva
Die condictio furtiva bezeichnet im römischen Formularprozess die reipersokutorische, sachverfolgende Klage.
Die condictio furtiva richtet sich gegen den Dieb, der dem Bestohlenen entweder die gestohlene Sache zurückgeben oder deren Wert ersetzen soll.…
AnzeigenCondictio incerti
Die condictio incerti bezeichnet im römischen Formularprozess eine Herausgabeklage, bei der das vom Kläger herausverlangte Gut nicht eindeutig zu bechreiben war.…
AnzeigenCondictio indebiti
Die condictio indebiti ist die heute in § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB geregelte Leistungskondiktion.
Die condictio indebiti umfasst den Fall, dass
- eine Leistung (Zahlung, Lieferung einer Sache etc.) erfolgte,
- für die kein Rechtsgrund bestand, so dass
Condictio liberationis
Die condictio liberationis bezeichnet den Anspruch auf auf Befreiung von einer rechtsgrundlos eingegangenen Verpflichtung oder Verbindlichkeit.…
AnzeigenCondictio ob causam datorum
Condictio ob causam datorum – die Kondiktion wegen eines vorausgesetzten Geschäftszwecks – ist eine andere Bezeichnung für die condictio ob rem.…
AnzeigenCondictio ob causam finitam
Bei der Condictio ob causam finitam handelt es sich um eine Unterform der condictio indebti, der Leistungskondiktion, die in § 812 Abs. 1 S. 2 1. Alt. BGB eine besondere Regelung erhalten hat.
Im Unterschied zur „normalen“ condictio indebiti …
AnzeigenCondictio ob causam futuram
Bei der Condictio ob causam futuram handelt es sich um eine Unterform der Leistungskondiktion, bei der ein Rechtsgrund für die Leistung derzeit noch nicht besteht.
Das deutsche Bereicherungsrecht kennt einen solchen Kondiktionsanspruch nicht. § 813 BGB gibt einen Bereicherungsanspruch …
AnzeigenCondictio ob rem
Die condictio ob rem – oder ausführlich: die condictio ob rem dati re non secuta – ist der Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung.
Die condictio ob rem beschreibt den heute in § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. BGB geregelten Kondiktionsanspruch, …
AnzeigenCondictio ob turpem vel iniustam causam
Die condictio ob turpem vel iniustam causam – der Rückgewähranspruch für den unsittlichen oder ungerechten Fall – beschreibt einen Rückgewähranspruch für den Fall, dass ein Empfänger mit der Annahme der Leistung gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten …
AnzeigenCondictio possessionis
Die condictio possessionis beschreibt einen Sonderfall der condictio indebiti, bei der ein ungerechtfertigt erlangter Besitz an einer Sache herausverlangt wird.…
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