Aestimatio capitis – wörtlich: die „Schätzung des Hauptes“ – bezeichnete in römischen Prozessen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung eine Regel für die Bemessung der Geldbuße oder der Entschädigung, die sich im Wesentlichen an Rang, Würde und Person des Verletzten orientierte.
Der Grundsatz der …
Anzeigen