Proverbia Iuris

A mensa et toro

A mensa et toro – von Tisch und Bett – bezeichnet das Ende einer ehelichen Lebensgemeinschaft: die Trennung von Tisch und Bett.

So bestimmt heute § 1565 BGB, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe …

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A posteriori

A posteriori – „Von dem, was nachher kommt“ – bezeichnet eine epistemische Eigenschaft von Urteilen: Urteile a posteriori werden – im Gegensatz zu den Urteilen a priori – auf der Basis der Erfahrung gefällt. Entsprechend versteht man unter einem aposteriorisches …

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A priori

A priori – „Vom Früheren her“ – wurde in der scholastischen Philosophie als Übersetzung der aristotelischen Unterscheidung zwischen „proteron“ und „hysteron“ – „Bedingung“ und „Bedingtes“ – verwendet. In der neueren Erkenntnistheorie bezeichnet „a priori“ – als Gegensatz zu „a posteriori …

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A verbis legis non est recedendum

A verbis legis non est recedendum – vom Wortlaut des Gesetzes darf man nicht abweichen – beschreibt das Postulat der wörtlichen Auslegung.

In unserem Gesetzesverständnis ist der Wortlaut zwar der Ausgangspunkt einer Gesetzesauslegung, die Gesetzesauslegung darf jedoch nicht am Wortlaut …

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Ab ovo

Ab ovo – „vom Ei an“ – steht für einen Bericht, der bei einem sehr fernen Ursprung beginnt. „Ab ovo“ ist ein Begriff aus der Ars poetica von Horaz:…

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Aberratio ictus

Die aberratio ictus – das Fehlgehen eines Schlages – ist eine Figur der Versuchslehre im Strafrecht. Anders als beim „error in persona vel in obiecto“, bei dem der Täter über die Identität des Opfers irrt, nimmt der Täter bei der …

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Absente reo accusator non audiatur

Absente reo accusator non audiatur – in Abwesenheit des Angeklagten wird der Ankläger nicht gehört.

Dieser zunächst im kirchenrechtlichen Decretum Gratiani formulierte Grundsatz beschreibt, dass in Abwesenheit des Angeklagten nicht gegen ihn verhandelt werden kann.

Siehe heute u.a. § 232 …

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Absolvo

Die Abkürzung „A“ für Absolvo – ich spreche frei – auf dem Stimmtafeln stand, wie Cicero in Pro Milone berichtet, mit denen für die Freisprechung eines Angeklagten abgestimmt wurde.…

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Abusus non tollit usum

Abusus non tollit usum – Mißbrauch hebt den richtigen Gebrauch nicht auf – ist eine Umschreibung des Übermaßverbots: Ein Recht darf nicht allein deshalb unterbunden werden, weil es mitunter missbraucht wird. Das Sprichwort richtet sich gegen die Neigung, etwas verbieten …

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Accessio cedit principali

Accessio cedit principali beschreibt den Grundsatz der Akzessorietät, dass eine Nebensache das rechtliche Schicksal der Hauptsache teilt: „Die Nebensache folgt der Hauptsache.“

Dieser Grundsatz der Akzessorität – Ein Recht ist in seinem Bestehen von dem Bestehen eines anderen Rechts abhängig …

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Accidentalia negotii

Accidentalia negotii – die Nebensächlichkeiten eines Vertrages – bezeichnet die Nebenabreden eines Vertrages, also diejenigen Vertragsbestimmungen, die im Gegensatz zu den essentialia negotii nicht unbedingt erforderlich sind, um den Vertrag wirksam zu schließen.

Allerdings kann auch an einer Differenz bei …

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Acta iure gestionis

Acta iure gestionis – „Wirtschaftliche juristische Handlungen“ – ist ein Begriff aus dem Völkerrecht und beschreibt wirtschaftliche Aktivitäten eines Staats, die dieser im Ausland ausführt und für die er nicht immun vor der Jurisdiktion eines ausländischen Staats ist, also die …

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Acta iure imperii

Acta iure imperii – hoheitliche juristische Handlungen – ist ein Begriff aus dem Völkerrecht und bechreibt Aktivitäten eines Staats, für die er immun vor der Jurisdiktion ausländischer Staaten ist, also die Hoheitsverwaltung eines Staates.

Acta iure imperii bezeichnet – im …

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Actio illicita in causa

Actio illicita in causa – eine Handlung, die ihrem Grunde nach unerlaubt ist – bezeichnet den Fall der Notwehrprovokation, also den Einwand, dass ein Notwehrrecht nicht besteht, weil der Verteidiger die Notwehrlage selbst, etwa durch eine Prookation des Angreifers, herbeigeführt …

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Actio libera in causa

Die Actio libera in causa – eine Handlung, die ihrem Grunde nach frei ist – ist eine durch Rechtswissenschaft und Rechtsprechung geschaffene Rechtskonstruktion im Strafrecht, mit der ein Schuldvorwurf kraft Fiktion vorverlagert wird. Allerdings ist umstritten, ob die actio libera …

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Actio pro societate

Die actio pro societate – die Klage für die Gesellschaft – beschreibt die Fähigkeit eines Gesellschafters, für Sozialansprüche der Gesellschaft im Namen der Gesellschaft Prozesse zu führen.

Der einzelne Gesellschafter macht dabei ein Recht der Gesellschaft im eigenen Namen als …

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Actio pro socio

Die actio pro socio – die Klage als Gesellschafter – beschreibt die Fähigkeit eines Gesellschafters, für Sozialansprüche der Gesellschaft gegen andere Gesellschafter im Namen der Gesellschaft Prozesse zu führen. Sie ist damit eine Form der gewillkürten Prozessstandschaft. Genau genommen handelt …

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