Proverbia Iuris

Lex arbitri

Lex arbitri – das Recht des Schiedsgerichts (oder genauer: das Recht am Ort des Sitzes des Schiedsgerichts) – ist ein Grundsatz des Internationalen Privatrechts, wonach sich – vergleichbar der lex fori bei staatlichen Gerichten – das anwendbare Recht nach den Kollisionsnormen des am Sitz des Schiedsgerichts geltenden Internationalen Privatrechts (bzw. Internationalen Zivilprozessrechts) bestimmt.

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Lex fori

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