Intra vires – im Machtbereich – beschreibt ein Handeln innerhalb der bestehenden Befugnisse.
Bekannter ist – besonders aus der europarechtlichen Diskussion – das Gegenstück: Ultra vires.
Intervise:
Ultra vires…
in lingua latina
Intra vires – im Machtbereich – beschreibt ein Handeln innerhalb der bestehenden Befugnisse.
Bekannter ist – besonders aus der europarechtlichen Diskussion – das Gegenstück: Ultra vires.
Intervise:
Ultra vires…
Der iudex a quo – der „Richter, von dem es kommt“ – bezeichnet den Richter bzw. das Gericht, dessen Entscheidung mit einem Rechtsmittel angefochten wird.
In einigen Prozessordnungen – so etwa bei der Berufung und der Revision im Verwaltungsprozess (§ …
AnzeigenDer iudex ad quem – der „Richter zu dem es geht“ – bezeichnet den Richter bzw. das Gericht, das über ein Rechtsmittel zu entscheiden hat.…
AnzeigenMit Recht und nach Verdienst.…
AnzeigenDas ius ad bellum – das Recht zum Krieg – war nebem dem ius in bello eine der beiden Bestandteile des bellum iustum, der Lehre vom gerechten Krieg. In dieser Lehre vom bellum iustum beantwortete das ius ad bellum …
AnzeigenIus advocatiae – das Recht des Verteidigers (der Kirche) – beschreibt das Recht des Staates zum Schutz der Kirche. Es ist ein Bestandteild des ius circa sacra, der Kirchenhoheit.
Intervise:
Ius circa sacra…
Ius circa sacra – das Recht über das Heilige – beschreibt als ein Grundbegriff des Staatskirchenrechts die Kirchenhoheit, also das Recht über die Kirchen, im Gegensatz zum ius in sacra, das die Hoheitsbefugnisse innerhalb der Kirche beschreibt.
Traditionell wird …
AnzeigenIus cogens – das zwingende Recht – kennzeichnet rechtliche Regelungen, die – anders als beim ius dispositivum – nicht durch andeslautende Vereinbarungen abbedungen werden können.
Ius cogens ist nicht nur eine Normkategorie des Zivilrechts, sondern auch des Völkerrechts. So ordnen …
AnzeigenIus gentium – das Völkerrecht – bezeichnete im römischen Rechtsverständnis das lallen Völkern gemeinsame Zivilrecht im Gegensatz zu dem nur für römische Bürger geltenden ius civilis.
In der heutigen Rechtssprache bezeichnet ius gentium hingegen die den Rechtssystemen aller Völker …
AnzeigenIus in sacra – das Recht im Heiligen – beschreibt als ein Grundbegriff des Staatskirchenrechts die in der jeweiligen Religion geltenden Hoheitsbefugnisse, im Gegensatz zum ius circa sacra, zur Kirchenhoheit, das die Befugnis über die Kirchen beschreibt.…
AnzeigenIus inspectionis – das Recht der Aufsicht – wird verstanden als Aufsichtsrecht des Staates über die Kirche. Es ist ein Bestandteild des ius circa sacra, der Kirchenhoheit.…
AnzeigenIus postliminii – das Recht der Heimkehr – garantierte im römischen Recht einem römischen Bürger, der aus Kriegsgefangenschaft oder Auswanderung heimkehrte, der Wiederherstellung seiner ursprünglichen Rechtsposition, wie sie vor seiner Abwesenheit bestanden hatte.
Wurde die Rechtsposition des Abwesenden auf der …
AnzeigenIus reformandi – das Recht zur Änderung (der Religion) – beschreibt das Recht auf Zulassung von Religionsgemeinschaften. Es ist ein Bestandteild des ius circa sacra, der Kirchenhoheit.
Das ius reformandi wird in unserem heutigen Rechtssystem begrenzt durch die innerhalb …
AnzeigenIus sanguinis – das Recht des Blutes – beschreibt im Staatsbürgerschaftsrecht das Abstammungsprinzip, nach einem Kind unabhängig vom Geburtsort die von seinen Eltern (oder zumindest einem Elternteil) vermittelte Staatsbürgerschaft zukommt.
Das ius sanguinis ist das in den meisten Staaten praktizierte …
AnzeigenIus soli – das Recht des Bodens – beschreibt im Staatsbürgerschaftsrecht das Geburtsortsprinzip, nach dem jedem Kind, das auf dem Gebiet eines Staates geboren wurde, unabhängig von der Staatsbürgerschaft seiner Eltern die Staatsbürgerschaft dieses Staates zusteht. Das ius soli ist …
AnzeigenLonga consuetudo – die langandauernde Gewohnheit – ist eine der Voraussetzungen zur Entstehung von Gewohnheitsrecht.
Meist findet sich für diesen Terminus allerdings nur die Kurzform „consuetudo„…
AnzeigenNe eat iudex ultra petita partium – nie gehe der Richter über den Antrag der Parteien hinaus – ist eine andere Umschreibung des allgemein unter dem Schlagwort „ne ultra petita“ bekannten Antragsgrundssatzes.…
AnzeigenNe impediatur legatio – die Arbeit der Botschaft darf nicht behelligt werden – beschreibt einen völkerrechtlich kodifizierten Grundsatz.
Die völkerrechtliche Norm ne impediatur legatio schließt Maßnahmen der Sicherung oder Zwangsvollstreckung in Gegenstände aus, die der diplomatischen Vertretung eines fremden Staates …
AnzeigenNe ultra petita – nicht über das Geforderte – beschreibt einen Grundsatz der Parteimaxime (Dispositionsmaxime): Das Urteil darf nicht über das hinausgehen, was die Parteien beantragt haben: Ne eat iudex ultra petita partium.
Der Grundsatz des ne ultra petita gilt …
AnzeigenNihil obstat – es steht nichts entgegen – war ein Vermerk, mit dem die Erteilung der Imprimatur, der (kirchlichen) Druckerlaubnis, kenntlich gemacht wurde.
So benötigte in der katholischen Kirche bis zum 2. Vatikanischen Konzil jedes theologische Werk sowie jede …
AnzeigenNon liquet – „es ist nicht klar“ – ist ein Begriff aus dem römischen Gerichtsverfahren. Mit non liquet wird auch heute noch eine Situation bezeichnet, in der auch nach Beweiserhebung keine der Parteien den Beweis für die von ihr behaupteten …
AnzeigenNullum tributum sine lege – keine Steuer ohne Gesetz – beschreibt das Rückwirkungsverbot im Bereich des Steuerrechts.
Das Rückwirkungsverbot fußt im Rechtsstaatsprinzip und dem hieraus abgeleiteten Vertrauensgrundsatz. Wer von einem Gesetz betroffen ist, kann grundsätzlich auf die Geltung der Vorschrift, …
AnzeigenOnus probandi bezeichnet die Beweislast.
Die Beweislast regelt die prozessualen Beweisrisiken und Beweisobliegenheiten. Dabei ist zu unterscheiden:
Die opinio iuris – die Überzeugung von der Rechtmäßigkeit – bezeichnet die Überzeugung, dass ein bestimmtes Verhalten rechtlich verbindlich ist.
Die opinio iuris wird allgemein als ein bedeutender Faktor bei der Entstehung von Gewohnheitsrecht angesehen: Nach der dualistischen Theorie (der …
AnzeigenOpinio iuris sive necessitatis – die Überzeugung von der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit – ist eine der beiden allgemein anerkannten Entstehungsvoraussetzungen für Gewohnheitsrecht. Die opinio iuris erfordert hierzu eine allgemeine Akzeptanz der bestehenden Gewohnheit, der consuetudo, als Recht.
Intervise:
Opinio …
Par in parem non habet imperium – ein Gleicher hat unter Gleichen keine Befehlsgewalt – beschreibt das Verhältnis gleichgestellter Rechtssubjekte.
Dieser römischrechtliche Rechtsgrundsatz, der sich teilweise auch als „par in parem non habet iudicium“ – ein Gleicher hat …
AnzeigenPatere legem – an die Gesetze halten – ist die Kurzform von patere legem quam ipse fecisti und beschreibt die Gesetzesbindung der Verwaltung.…
AnzeigenPatere legem quam ipse fecisti – das Recht hinnehmen, das man selbst erlassen hat – beschreibt den Grundsatz der Gesetzesbindung und der Selbstbindung der Verwaltung: auch ein Staat, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder eine Behörde muss sich an ihr eigenen Gesetz, …
AnzeigenDie potestas – die Macht oder Volllmacht- bezeichnete im römischen Recht eine bestehende Verfügungsgewalt oder Handlungsvollmacht.
Privatrechtlich bedeutsam war insbesondere die patria potestas, die Verfügungsgewalt des männlichen Familienoberhaupts über seine Verwandten und seine Sklaven.
Auch das politische Leben der römischen …
AnzeigenPrinceps legibus solutus – der Herrscher ist von den Gesetzen entbunden – beschreibt einen im römischen Kaiserreich entwickelten Grundsatz des Absolutismusses: Der Herrscher steht über dem Recht, er ist der Gesetzgeber, aber nicht selbst an das Recht gebunden. Der Herrscher …
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