Proverbia Iuris

Iudex a quo

Der iudex a quo – der „Richter, von dem es kommt“ – bezeichnet den Richter bzw. das Gericht, dessen Entscheidung mit einem Rechtsmittel angefochten wird.

In einigen Prozessordnungen – so etwa bei der Berufung und der Revision im Verwaltungsprozess (§ …

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Ius circa sacra

Ius circa sacra – das Recht über das Heilige – beschreibt als ein Grundbegriff des Staatskirchenrechts die Kirchenhoheit, also das Recht über die Kirchen, im Gegensatz zum ius in sacra, das die Hoheitsbefugnisse innerhalb der Kirche beschreibt.

Traditionell wird …

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Ius cogens

Ius cogens – das zwingende Recht – kennzeichnet rechtliche Regelungen, die – anders als beim ius dispositivum – nicht durch andeslautende Vereinbarungen abbedungen werden können.

Ius cogens ist nicht nur eine Normkategorie des Zivilrechts, sondern auch des Völkerrechts. So ordnen …

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Ius gentium

Ius gentium – das Völkerrecht – bezeichnete im römischen Rechtsverständnis das lallen Völkern gemeinsame Zivilrecht im Gegensatz zu dem nur für römische Bürger geltenden ius civilis.

In der heutigen Rechtssprache bezeichnet ius gentium hingegen die den Rechtssystemen aller Völker …

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Ius postliminii

Ius postliminii – das Recht der Heimkehr – garantierte im römischen Recht einem römischen Bürger, der aus Kriegsgefangenschaft oder Auswanderung heimkehrte, der Wiederherstellung seiner ursprünglichen Rechtsposition, wie sie vor seiner Abwesenheit bestanden hatte.

Wurde die Rechtsposition des Abwesenden auf der …

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Ius reformandi

Ius reformandi – das Recht zur Änderung (der Religion) – beschreibt das Recht auf Zulassung von Religionsgemeinschaften. Es ist ein Bestandteild des ius circa sacra, der Kirchenhoheit.

Das ius reformandi wird in unserem heutigen Rechtssystem begrenzt durch die innerhalb …

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Ius sanguinis

Ius sanguinis – das Recht des Blutes – beschreibt im Staatsbürgerschaftsrecht das Abstammungsprinzip, nach einem Kind unabhängig vom Geburtsort die von seinen Eltern (oder zumindest einem Elternteil) vermittelte Staatsbürgerschaft zukommt.

Das ius sanguinis ist das in den meisten Staaten praktizierte …

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Ius soli

Ius soli – das Recht des Bodens – beschreibt im Staatsbürgerschaftsrecht das Geburtsortsprinzip, nach dem jedem Kind, das auf dem Gebiet eines Staates geboren wurde, unabhängig von der Staatsbürgerschaft seiner Eltern die Staatsbürgerschaft dieses Staates zusteht. Das ius soli ist …

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Ne impediatur legatio

Ne impediatur legatio – die Arbeit der Botschaft darf nicht behelligt werden – beschreibt einen völkerrechtlich kodifizierten Grundsatz.

Die völkerrechtliche Norm ne impediatur legatio schließt Maßnahmen der Sicherung oder Zwangsvollstreckung in Gegenstände aus, die der diplomatischen Vertretung eines fremden Staates …

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Nihil obstat

Nihil obstat – es steht nichts entgegen – war ein Vermerk, mit dem die Erteilung der Imprimatur, der (kirchlichen) Druckerlaubnis, kenntlich gemacht wurde.

So benötigte in der katholischen Kirche bis zum 2. Vatikanischen Konzil jedes theologische Werk sowie jede …

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Non liquet

Non liquet – „es ist nicht klar“ – ist ein Begriff aus dem römischen Gerichtsverfahren. Mit non liquet wird auch heute noch eine Situation bezeichnet, in der auch nach Beweiserhebung keine der Parteien den Beweis für die von ihr behaupteten …

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Nullum tributum sine lege

Nullum tributum sine lege – keine Steuer ohne Gesetz – beschreibt das Rückwirkungsverbot im Bereich des Steuerrechts.

Das Rückwirkungsverbot fußt im Rechtsstaatsprinzip und dem hieraus abgeleiteten Vertrauensgrundsatz. Wer von einem Gesetz betroffen ist, kann grundsätzlich auf die Geltung der Vorschrift, …

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Onus probandi

Onus probandi bezeichnet die Beweislast.

Die Beweislast regelt die prozessualen Beweisrisiken und Beweisobliegenheiten. Dabei ist zu unterscheiden:

  • Die objektive (materielle) Beweislast regelt, welche Partei das Risiko der Nichterweislichkeit einer Beweisbehauptung trägt (Feststellungslast).
  • Die subjektive (formelle) Beweislast bestimmt, wem
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Opinio iuris

Die opinio iuris – die Überzeugung von der Rechtmäßigkeit – bezeichnet die Überzeugung, dass ein bestimmtes Verhalten rechtlich verbindlich ist.

Die opinio iuris wird allgemein als ein bedeutender Faktor bei der Entstehung von Gewohnheitsrecht angesehen: Nach der dualistischen Theorie (der …

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Par in parem non habet imperium

Par in parem non habet imperium – ein Gleicher hat unter Gleichen keine Befehlsgewalt – beschreibt das Verhältnis gleichgestellter Rechtssubjekte.

Dieser römischrechtliche Rechtsgrundsatz, der sich teilweise auch als „par in parem non habet iudicium“ – ein Gleicher hat …

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Patere legem quam ipse fecisti

Patere legem quam ipse fecisti – das Recht hinnehmen, das man selbst erlassen hat – beschreibt den Grundsatz der Gesetzesbindung und der Selbstbindung der Verwaltung: auch ein Staat, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder eine Behörde muss sich an ihr eigenen Gesetz, …

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Potestas

Die potestas – die Macht oder Volllmacht- bezeichnete im römischen Recht eine bestehende Verfügungsgewalt oder Handlungsvollmacht.

Privatrechtlich bedeutsam war insbesondere die patria potestas, die Verfügungsgewalt des männlichen Familienoberhaupts über seine Verwandten und seine Sklaven.

Auch das politische Leben der römischen …

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Princeps legibus solutus

Princeps legibus solutus – der Herrscher ist von den Gesetzen entbunden – beschreibt einen im römischen Kaiserreich entwickelten Grundsatz des Absolutismusses: Der Herrscher steht über dem Recht, er ist der Gesetzgeber, aber nicht selbst an das Recht gebunden. Der Herrscher …

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