Proverbia Iuris

Exceptio non adimpleti contractus

Exceptio non adimpleti contractus – die Einrede des nichterfüllten Vertrages – beschreibt bei einem gegenseitigen Vertrag das Recht einer Vertragspartei, die ihr obliegende Leistung – sofern sie nicht zur Vorleistung verpflichtet ist – bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern.…

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Falsa demonstratio non nocet

Falsa demonstratio non nocet – die falsche Bezeichnung schadet nicht – beschreibt einen Grundsatz zur Auslegung von Willenserklärungen, wonach der Gehalt einer Willenserklärung nicht anhand der Wortwahl, sondern am wahren Willen der Parteien ermittelt wird. Dieser Grundsatz ist heute gesetzlich …

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Falsus procurator

Falsus procurator – der falsche Vertreter – beschreibt den Vertreter ohne Vertretungsmacht, also jemanden, der im Rechtsverkehr als Vertreter eines Anderen auftritt, obwohl er keine Vertretungsmacht (Vollmacht) hierzu hat.

Die Rechtsfolgen einer Vertretung ohne Vertretungsmacht regeln sich nach den §§ …

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Favor testamenti

Favor testamenti – die Begünstigung des Testamentes – beschreibt den Grundsatz, dass bei der Auslegung eines Testamentes von dessen objektiven Wortlaut auszugehen ist und der wahre Wille des Erblassers bei der Auslegung nur berücksichtigt werden darf, soweit es im textlichen …

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Fiduciarius

Fiduciarius – auf Treu und Glauben anvertraut – meint das treuhänderische Eigentum an einer Sache sowie die treuhänderische Inhaberschaft einer Forderung oder eines anderen Rechts (Fiduziarität) durch den Fiduziar, den Treuhänder.…

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Forum

Forum ist eine Bezeichnung für das Gericht oder den Gerichtsstand, der sich von der antiken öffentlichen Platzanlage, dem Forum, ableitet, auf dem unter anderen auch die Gerichtsverhandlungen stattfanden.

Im Internationalen Zivilprozessrecht versteht man dementsprechend unter einem Forumstaat denjenigen Staat, dessen …

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Forum non conveniens

Forum non conveniens – das nicht angebrachte Gericht – beschreibt ein Regelung insbesondere des common law, wonach ein Gericht seine Zuständigkeit für einen anhängigen Fall verneinen darf, wenn es ein anderes Gericht für eher zuständig erachtet.…

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Fur semper in mora est

Fur semper in mora est – der Dieb ist immer in Verzug – beschreibt den Grundsatz, dass man einen Dieb nicht erst mahnen muss, bevor man die gestohlenen Sachen herausverlangen kann, den Dieb trifft auch ohne Mahnung die verschärfte Haftung …

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Genus non perit

Genus non perit – die Gattung geht nicht unter – beschreibt den Grundsatz, dass eine Schuld, die nur der Gattung nach bestimmt ist, nicht unmöglich werden kann, weil (und solange) es noch weitere Elemente dieser Gattung gibt.…

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Id quod actum est

Id quod actum est – das, was vereinbart war – beschreibt die Parteivereinbarung, den Vertragsinhalt.

Id quod actum est enthielt in der lateinischen Rechtssprache eine Auslegungsmaxime für die Erforschung und Feststellung des Parteiwillen. Sie beschrieb die Notwendigkeit, aufgrund von Unklarheiten …

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Impossibilium nulla est obligatio

Impossibilium nulla est obligatio – Unmögliches kann keine Verpflichtung sein – beschreibt den Grundsatz, dass eine unmögliche Leistung nicht Gegenstand eines Schuldverhältnisses sein kann, dass also niemand verpflichtet werden kann, eine Leistung.zu erbringen die objektiv – für jedermann – unmöglich …

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In contumaciam

In contumaciam – In Abwesenheit – meint den Erlass eines Urteils in Abwesenheit des Angeklagten oder einer Prozesspartei, die trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur Verhandlung erschienen ist.

Im Zivilprozess kann gegen die nicht erschienene Partei ein Versäumnisurteil erlassen werden, §§ …

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In corpore

In corpore – „im Körper“, in der Gesamtheit, gemeinsam – kennzeichnet ein Handeln einer Personengesamtheit.

In corpore wird nicht ein einzelnes Mitglied dieser Personengesamtheit tätig, sondern die Mitgliederschaft dieser Personengesamtheit als Ganzes.…

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In dubio contra stipulatorem

In dubio contra stipulatorem – Im Zweifel gegen den Vertragsverfasser – bezeichnet eine Unklarheitenregel bei der Vertragsauslegung, wonach bei mehrdeutigen Vertragsbestimmungen diejenige Version angewendet wird, die für den Verfasser des Vertragstextes die ungünstigste ist.

Die Regel des in dubio contra …

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In dubio pro libertate

In dubio pro libertate – im Zweifel für die Freiheit – beschrieb im römischen Recht ursprünglich den Grundsatz, dass im Fall einer testamentarisch nicht zweifelsfrei verfügten Freilassung eines Sklaven dieser als frei zu gelten habe.

Im Laufe der Rechtsentwicklung wurde …

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In loco parentis

In loco parentis – anstelle der Eltern – bezeichnet ein Rechtsinstitut im anglo-amerikanischen Common Law, wonach eine Person die elterlichen Rechte und Pflichten übernehmen kann ohne dass eine formelle Adoption durchgeführt wurde.…

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In praeteritum non vivitur

In praeteritum non vivitur – In der Vergangenheit wird nicht gelebt – beschreibt einen Grundsatz aus dem Familienrecht, wonach Unterhaltsforderungen grundsätzlich nicht für die Vergangenheit nicht geltend gemacht werden können.

Dieser Grundsatz gilt auch im deutschen Unterhaltsrecht, allerdings leicht modifiziert: …

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Inadimplenti non est adimplendum

Inadimplenti non est adimplendum – Dem Nichterfüllenden ist nicht zu erfüllen – beschreibt den Grundsatz, dass bei einem gegenseitigen Vertrag Leistung und Gegenleistung gleichzeitig – „Zug um Zug“ zu erbringen sind. Solange eine Vertragspartei die ihm obliegende Leistung nicht anbietet …

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Institutiones

Institutiones war der Titel zweier juristischer Lehrbücher zum römischen Recht, nämlich:

  • den Institutiones des Gaius, die in der Mitte des 2. Jahrhunderts n. Chr. niedergeschrieben wurden und später als Vorlage für die Institutiones Iustiniani dienten, und
  • den Institutiones Iustiniani, die
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Inter omnes

Inter omnes – zwischen Allen – bezeichnet eine Wirkung bestimmter Urteile, die nicht nur zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits wirken, sondern allgemeingültig sind, also Wirkungen für jedermann entfalten.

Grundsätzlich wirken gerichtliche Urteile nur inter partes, zwischen den Prozessparteien, § …

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Inter partes

Inter partes – zwischen den Parteien – kennzeichnet Rechte und Pflichten, die nicht wie absolute Rechte erga omnes – gegenüber jedermann – wirken, sondern nur zwischen den Parteien eines Vertrages oder eines Rechtsstreits.

Nach dem Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse …

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