Ius reformandi – das Recht zur Änderung (der Religion) – beschreibt das Recht auf Zulassung von Religionsgemeinschaften. Es ist ein Bestandteild des ius circa sacra, der Kirchenhoheit.
Das ius reformandi wird in unserem heutigen Rechtssystem begrenzt durch die innerhalb der allgemeinen Gesetze bestehenden Vereinigungsfreiheit.
Eine Auswirkung ist auch heute noch das subjektive Recht von Religionsgemeinschaften auf Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. Art. 140 GG).
Intervise:
Ius circa sacra